Viele Individualarbeitsverträge enthalten sog. Ausschlußfristen. Hiernach verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beispielsweise,wenn sie nicht innerhalb einer Frist von X Wochen nach ihrer Entstehung gegenüber der anderen Vertragspartei (schriftlich) geltend gemacht werden (Einstufige Ausschlußfrist). Bei der zweistufigen Ausschlußfrist wird gefordert, dass die Ansprüche nach der Ablehnung innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden müssen.