Staat und Verwaltung

Staat und Verwaltung

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Polizei, der Bau- oder Gewerbeaufsicht, sowie die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen. Alltäglichen Fragen, wie die Wirksamkeit einer Abschleppmaßnahme und deren Kosten, anderweitigen Bußgeldverfahren und der Aufsicht der Behörde über Gewerbe und Gaststätten, werden dieser Rechtsmaterie zugeordnet. Das Verwaltungsrecht findet sich sowohl auf der Bundes- und Landeseben, als auch auf der kommunalen Eben wieder. Hier werden zum Beispiel die Rechten des Rates oder Bürgermeisters normiert und Reglungen über Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung festgesetzt.

Fachartikel zum Thema: Staat und Verwaltung

Thema: Verwaltungsrecht

Thema: Umweltrecht

Umweltrecht

Vollstreckungsaufschub bei Fahrverbot

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Neben der Geldbuße ist für grobe oder beharrliche Pflichtenverstöße nach dem Straßenverkehrsgesetz auch die Verhängung eines Fahrverbotes vorgesehen. Im Sinne einer Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme kann es nach besonders verantwortungslosem Verhalten des Fahrers oder wegen mangelnder Rechtstreue bei wiederholten Verstößen angeordnet werden.

Thema: Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Thema: Offene Vermögensfragen

Offene Vermögensfragen

Mediation nach internationalen Standards

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Die Mediation ist keine deutsche oder amerikanische Besonderheit, sie hat europa- und weltweit Bedeutung erlangt. Sie findet  immer mehr Verbreitung, z.B. auch als gerichtsnahe Mediation.

Umso wichtiger wird es für den Verbraucher Anhaltspunkte für die Auswahl von Mediatoren und sein Mediationsverfahren  zu haben.

Auch geht es um die Rechtsvereinheitlichung auf dem Gebiet der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Einzelne europäische Staaten, wie England, Frankreich und Österreich haben bereits Mediationsgesetze erlassen.

Thema: Jagdrecht

Thema: Kirchenrecht

Thema: Polizeirecht

Polizeirecht

Schrottimmobilie Neues BGH Urteil

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In seiner kürzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12.12.2005 BGH II ZR 327/04) zum Haustürwiderrufsrecht im Zusammenhang mit kreditfinazierten Immobilien hat dieser erneut die Rechte der Anleger gestärkt.

Im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 25.10.2005 - Rs. C - 229/04) wurde festgestellt, dass das Haustürwiderrufsrecht immer dann anwendbar ist, wenn objektiv eine Haustürsituation bestanden hat.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist unter nachfolgendem Link als pdf-Dokument abrufbar:

Thema: Straßenrecht

Thema: Kommunalrecht

Thema: Luftfahrtrecht