Soldatenrecht: Rückerstattung von Ausbildungskosten - VG Gelsenkirchen 1 K 623/13
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Zur Frage der Ersparnis von Ausbildungskosten in einem Härtefall nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG - hier unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Knebelung - wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Tilgungsraten im Leistungsbescheid nicht beschränkt wird.