Kauf und Leasing

Hängt der neuerworbene Laptop sich immer wieder auf oder ist die neue Küche, im Wert von 9.000 Euro, schief eingebaut worden? Fordern Sie den Verkäufer schon seit ewiger Zeit zur Mängelbehebung auf? Mit all diesen Problemen befasst sich das Kaufrecht (§§433 ff. BGB). Es statuiert die einzelnen Gewährleistungsrechte des Käufers und regelt die Preis-/und Leistungsgefahr. Aber auch der Leasingvertrag gewinnt als Finanzierungsalternative immer an Beliebtheit. Ein lukrativer Auto-Leasingvertrag kann sich letztlich als Kostenfalle herausgestellt! Um ihre Rechte effektiv durchsetzen zu können sollten Sie nicht zögern einen Rechtsbeistand einzuholen.