Opfer im VW-Abgasskandal haben gute Aussichten auf ein neues Auto

Opfer im VW-Abgasskandal haben gute Aussichten auf ein neues Auto
10.11.2016585 Mal gelesen
Immer mehr Landes- und Oberlandesgerichte geben vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzern Recht und verurteilen Autohändler zur Rückabwicklung des Kaufvertrages

oder - wie in einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm (28 W 14/16) verhandelt - zur Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeuges.

Die Fahrzeugbesitzerin hatte ihren VW Polo 2011 als Neuwagen gekauft und im Oktober 2015 im Rahmen des Bekanntwerdens des VW-Abgasskandals von der eigenen Betroffenheit erfahren. Ihren Wunsch lehnte der Händler aufgrund der angeblichen Unverhältnismäßigkeit zwischen den Kosten der Mängelbeseitigung und der Erstattung des Neuwagenpreises ab. Zu Recht, empfand das Landgericht Essen, das einen Antrag auf Prozesskostenhilfe mangels offensichtlich nicht zu erwartendem Klageerfolg abwies.

Hier war die Berufungsinstanz allerdings völlig anderer Ansicht, zumal die Frage der Verhältnismäßigkeit nicht im Prozesskostenhilfeverfahren geklärt werden könne, sondern nur im Hauptverfahren. In Hamm wurde man auch deutlich in Bezug auf die Unverhältnismäßigkeit. Auf diese könne sich ein Händler oder Hersteller einer Sache nur berufen, wenn innerhalb einer angemessenen Zeit eine Nachbesserung überhaupt möglich ist. Ralf Buerger; Rechtsanwalt aus Hagen: "Die Notwendigkeit einer verhältnismäßig kleinen Reparatur kann solange einen erheblichen Mangel darstellen, wie sie nicht durchgeführt werden kann!"

In der aktuellen Situation ist für betroffene Besitzer von VW-, AUDI-, SEAT- oder Skoda-Fahrzeugen mit dem EA189 Motor entscheidend, wie lange sie auf eine Nachbesserung warten wollen. Ralf Buerger: "Im Regelfall setzen wir dem Händler eine Frist zur Nachbesserung, kann er diese nicht einhalten, empfehlen wir unseren Mandanten, ihren Rechtsanspruch konsequent durchzusetzen, notfalls auf dem Klageweg!"

 

 

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