Fachanwalt Urheber- und Medienrecht
Seit einigen Jahren nimmt das Urheber- und Medienrecht einen immer größeren Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Die allgemeine und technische Entwicklung der Informationsgesellschaft verlangt daher nach einem sicheren Schutz der Rechte von Urhebern.
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt die Rechte von Schöpfern literarischer, wissenschaftlicher und anderer künstlerischer Werke, ferner multimedialer Werke wie zum Beispiel Computerspiele sowie digitaler Anwendungen und Computerprogrammen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung mit ihren technischen Neuerungen und Nutzungsmöglichkeiten sind Kreative häufiger Rechtsverletzungen ausgesetzt als noch im analogen Zeitalter. Dementsprechend gilt es, das Urheberrecht von Künstlern und Kreativen ausreichend zu schützen.
Weitere schützenswerte Werke sind zum Beispiel Schriften und Reden, musikalische Werke, Fotografien, Werke aus den Bereichen Film, Fernsehen und Theater sowie Skizzen und Zeichnungen. Ein schützenswertes Werk muss ein gewisses Maß an Kreativität, Originalität und Individualität aufweisen. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht vertritt die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht ist vererbbar. Es endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Das Medienrecht
Im Medienrecht sind bestimmte Strukturen, Grundfunktionen, Rechte und Pflichten der Medien bzw. der Medienschaffenden festgelegt. Beim Medienrecht handelt es sich um eine sehr umfangreiche Rechtsmaterie, die sich mit der Regelung der öffentlich-rechtlichen Information und Kommunikation beschäftigt. Rechtsgegenstand ist der Umgang mit kreativen Inhalten aller Art, die sowohl in klassischen als auch in Onlinemedien veröffentlicht werden. Aufgrund der rasend schnellen Entwicklungen in allen Medienkanälen wird das Medienrecht für analoge und digitale Medien gleichermaßen angewandt.
Dem Medien- und Urheberrecht sind verschiedene Gesetze, die Teilbereiche dieses Rechtsgebietes umfassen zum Beispiel Urheberrechtsgesetz, Verlagsgesetz, Telekommunikationsrecht, Markengesetzt, Patentengesetz untergeordnet.
Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist die richtige Adresse, wenn Sie bei der Nutzung von fremdem Bildmaterial, anderweitigen Werken von Künstlern oder Publikationen von Autoren unsicher sind. Mit seiner Fachkompetenz ist der speziell ausgebildete Jurist in der Lage, für Sie als Privatperson oder für Ihr Unternehmen eventuelle Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften auszumachen und sorgfältig zu prüfen.
Im Internet bleibt niemand anonym. Über Ihre IP-Adresse ermitteln Fachleute ganz einfach den Anschlussinhaber von unerlaubtem Filesharing oder Downloads. Sollten Sie Raubkopien getätigt oder illegale Inhalte verbreitet haben, haben Sie Grund zur Sorge. Möglicherweise müssen Sie mit einer Abmahnung oder Bestrafung rechnen. In diesem Fall sollten Sie einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu Rate ziehen. Ein Abmahnungsschreiben sollten Sie auf keinen Fall ignorieren.
Wie wird man Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?
Für einen Fachanwaltstitel im Urheber- und Medienrecht gelten die gleichen Voraussetzungen wie für alle anderen Fachanwaltschaften. Für den Titelerwerb ist die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang erforderlich, in dem Kenntnisse in Urheberrecht, Verlagsrecht und Rundfunkrecht sowie im Titelschutz und Musikvertragsrecht vermittelt werden. Seine besonderen praktischen Erfahrungen weist der Antragsteller nach, indem er innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Urheber- und Medienrecht als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei 80 Fälle bearbeitet hat. Mindestens 20 dieser Fälle müssen im Rahmen gerichtlicher Verfahren entschieden worden sein.