Recht und Justiz in der Hauptstadt
Berlin ist die bevölkerungsreichste und mit einer Grundfläche von rund 892 Quadratkilometern auch die größte deutsche Stadt. Nach der Wiedervereinigung 1990 übernahm Berlin nach und nach die Aufgaben der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere wurde eine Anzahl von Behörden aus dem Rheinland hierher verlagert. Bundespräsident, Bundestag und Bundesrat haben hier heute neben der Bundesregierung ihren ersten Amtssitz. Zu Zeiten der deutschen Teilung förderten die jeweiligen Regierungen sowohl den Ost- wie Westteil recht stark. Beispielsweise wurde jeder Arbeitsplatz in der Zigarettenindustrie in Berlin (West) zu Spitzenzeiten mit 100.000 Mark (51.000 Euro) jährlich vom westdeutschen Steuerzahler subventioniert, sodass ein guter Teil der deutschen Zigarettenproduktion sich im eingemauerten Stadtteil ansiedelte. Seit dem Ende dieser Förderung entwickelt sich in Berlin eine den Marktgesetzen etwas mehr entsprechende Ökonomie, die ebenso wie das zeitgleiche Anwachsen politischen Betriebs und der entsprechend etablierten Konzernzentralen stets neuen Bedarf nach Beratung und Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin erzeugt - neben dem umfangreichen Tagesgeschäft, das hier natürlich ebenso gut betreut wird, wie überall in der Republik.
Zentrale Verwaltung der Justiz
Andere Bundesländer haben Landtage, Landesregierungen und Ministerien, Berlin hat das Abgeordnetenhaus, den Senat und unter anderem die für Justiz und Verbraucherschutz zuständige Senatsverwaltung. Sie ist zuständig für die Organisation der im Stadtstaat ansässigen Gerichte - darunter der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, das Oberlandesgericht, das dort Kammergericht heißt sowie das Oberverwaltungsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Rechtsanwaltskammer und Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin
In Berlin gibt es eine regionale Anwaltskammer, die alle Berliner Anwältinnen und Anwälte zu ihren Mitgliedern zählt. Die lokale Rechtsanwaltskammer ist nicht zu verwechseln mit der Bundesrechtsanwaltskammer, die die Dachorganisation aller 27 regionalen Kammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof darstellt. Sie ist vor allem eine Interessenvertretung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die die rechtlichen Rahmenbedingungen des Anwaltsberufs mitgestaltet.
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