Gebührenliste: Anwaltsgebühren und Gerichtskosten

Anwaltsgebühren und Gerichtskosten – Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Rechtsanwalt beauftrage?

Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und die RVG-Reform sind zum 01.08.2013 die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten erhöht worden. Hier finden Sie die neue Tabelle mit den streitwertabhängigen Gebühren.

Um diese Tabelle richtig anzuwenden und die voraussichtlichen Kosten eines Gerichtsverfahrens abzuschätzen zu können, muss zunächst geklärt werden, um was für ein Gerichtsverfahren es sich handelt.

Kosten des zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens

Die nachfolgende Darstellung befasst sich nur mit den Kosten von zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und ähnlichen Verfahren. Hauptanwendungsfall sind also Fälle, in denen Privatpersonen und/oder Unternehmen (Geld-)Ansprüche gegeneinander geltend machen.

Die Gebühren in den anderen Gerichtsbarkeiten werden hier nicht behandelt. Wenn Sie Fragen zu den Kosten eines Strafprozesses, eines Verwaltungs(gerichts)verfahrens oder eines Verfahrens in Finanzsachen haben, wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, den Sie hier auf anwalt24.de finden können.

Streitwert bzw. Gegenstandswert

Ausgangspunk für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren ist der sog. Streitwert, der auch als Gegenstandswert bezeichnet wird. Der Streitwert ist der Betrag, um den es in dem Rechtsstreit geht. Üblicherweise ist dies die Forderung, die eine Partei gegen die andere erhebt. Abhängig vom jeweiligen Streitwert entstehen folgende Gebühren:

Gegenstandswert bis ...
(in €)

Anwaltsgebühr
(in €)

Gerichtsgebühr
(in €)

500,0045,0035,00
1000,0080,0053,00
1.500,00115,0071,00
2.000,00150,0089,00
3.000,00201,00108,00
4.000,00252,00127,00
5.000,00303,00146,00
6.000,00354,00165,00
7.000,00405,00184,00
8.000,00456,00203,00
9.000,00507,00222,00
10.000,00558,00241,00
13.000,00604,00267,00
16.000,00650,00293,00
19.000,00696,00319,00
22.000,00742,00345,00
25.000,00788,00371,00
30.000,00863,00406,00
35.000,00938,00441,00
40.000,001.013,00476,00
45.000,001.088,00511,00
50.000,001.163,00546,00
65.000,001.248,00666,00
80.000,001.333,00786,00
95.000,001.418,00906,00
110.000,001.503,001.026,00
125.000,001.588,001.146,00
140.000,001.673,001.266,00
155.000,001.758,001.386,00
170.000,001.843,001.506,00
185.000,001.928,001.626,00
200.000,002.013,001.746,00
230.000,002.133,001.925,00
260.000,002.253,002.104,00
290.000,002.373,002.283,00
320.000,002.493,002.462,00
350.000,002.613,002.641,00
380.000,002.733,002.820,00
410.000,002.853,002.999,00
440.000,002.973,003.178,00
470.000,003.093,003.357,00
500.000,003.213,003.536,00

(Bei Streitwerten über 500.000 €: Für jeden angefangenen Betrag von weiteren 50.000 € erhöht sich die Anwaltsgebühr um je 150 €, die Gerichtsgebühr um 177 €.)

Besonderheiten bei der Festsetzung des Streitwerts

Zu beachten ist, dass es zu diesem einfachen Grundsatz der Streitwertbestimmung viele Ausnahmen gibt. Im Arbeitsrecht berechnet sich der Streitwert z.B. aus der Höhe des Einkommens. Weiter ist im Arbeitsrecht zu beachten, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Kosten (Rechtsanwaltskosten, sonstige Auslagen) selbst tragen muss.

Auch in Scheidungsverfahren wird das Einkommen der Ehegatten mit einem bestimmten Faktor multipliziert, um den Streitwert zu erhalten. Besonderheiten bestehen weiter im Mietrecht, wenn eine Räumungsklage erhoben wird oder eine Mieterhöhung gerichtlich durchgesetzt werden soll.

Weiter gibt es nicht-vermögensrechtliche Streitigkeiten wie z.B. das Unterlassen von Handlungen oder der Widerruf von Behauptungen. In diesen Fällen legt das Gericht den Streitwert nach Ermessen fest. Kompliziert und unübersichtlich ist die Streitwertfestsetzung oft auch bei urheberrechtlichen Streitigkeiten. Insbesondere zum Streitwert bei Abmahnungen werden teilweise sehr unterschiedliche Werte vertreten, so dass dort nicht selten der Streitwert selbst Gegenstand eines Rechtsstreits ist.

Vor diesem Hintergrund kann hier nur ein erster grober Überblick zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens geben werden. Die qualifizierte Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ersetzt dieser Text nicht. Wenn Sie individuelle Fragen zu Prozessrisiken und Kosten haben, wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, den Sie hier auf anwalt24.de bequem und einfach finden können.

Vom Streitwert zu den Kosten des Rechtsanwalts

Zu beachten ist, dass sich aus den Gebührentabellen nicht direkt die Kosten eines Rechtsstreits ablesen lassen. Bei einem Streitwert von 2.000 € fällt eine Anwaltsgebühr von 150 € und eine Gerichtsgebühr von 86 € an. Hierbei handelt es sich aber um sog. Grundgebühren.

Je nachdem, wie viel Arbeitsaufwand bei Rechtsanwälten und beim Gericht entsteht, werden diese Grundgebühren mit einem bestimmten Faktor multipliziert oder fallen mehrfach an. Die einzelnen Regelungen hierzu finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Beispiel: Wenn ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten ein Darlehen von 2.000 € gegenüber der Bank kündigt, wird die Anwaltsgebühr von 150 € mit dem Faktor 0,3 multipliziert, so dass der Rechtsanwalt für dieses Schreiben 45 € berechnen kann.

 

Deutlich teurer wird es, wenn der Rechtsanwalt einen Gerichtsprozess führt.

Beispiel: Eine Werbeagentur fordert von einem Kunden 2.000 €. Der Kunde weigert sich zu zahlen. Die Werbeagentur beauftragt einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung. Hier kann der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr mit dem Faktor 1,3 abrechnen (150 € x 1,3 = 195 €). Die Verfahrensgebühr deckt den Aufwand ab, der durch die Beratung des Mandanten und die Prüfung des Falles entsteht. Kommt es dann zu einem Gerichtstermin mit mündlicher Verhandlung, entsteht eine Terminsgebühr mit dem Faktor 1,2 (150 € x 1,2 = 180 €). In diesem Fall entstehen also bereits Anwaltsgebühren in Höhe von 375 €.

 

Wieder anders sieht es aus, wenn nicht der Richter ein Urteil spricht, sondern die Parteien den Rechtsstreit einvernehmlich durch einen Vergleich beenden. Hier erhält der Rechtsanwalt für die Mitwirkung an dem Vergleich eine weitere Gebühr mit dem Faktor 1,0, die sogenannte Einigungsgebühr.

Bei anwaltlichen Tätigkeiten kommt in den allermeisten Fällen noch eine kleine Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation hinzu. Zu beachten ist, dass anwaltliche Dienstleistungen in der Regel mehrwertsteuerpflichtig sind. Die Mehrwertsteuer muss also zu den errechneten Anwaltsgebühren addiert werden.

Die Kosten des Gerichts

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, fallen neben Kosten für den Rechtsanwalt auch Gerichtskosten an. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Gerichtskostengesetz.

Die Gebührenwerte in der Gerichtskostentabelle sind genauso zu verstehen wie die Anwaltsgebühren. Das heißt, auch hier handelt es sich um eine Grundgebühr. Je nachdem, wie viel das Gericht „tun“ muss, wird die Grundgebühr mit einem bestimmten Faktor multipliziert.

Beispiel: In dem oben genannten Fall der Werbeagentur, die 2.000 € von ihrem Kunden fordert, wird in der ersten Instanz das Urteil gesprochen. Für die Verhandlungsführung und das Fällen des Urteils wird die Grundgebühr von 89 € mit dem Faktor 3,0 multipliziert, so dass Gerichtskosten in Höhe von 267 € entstehen.

 

Anders sieht es aus, wenn sich die Parteien einigen und einen Vergleich schließen. Dann fällt nur eine einfache Grundgebühr in Höhe von 89 € an, da das Gericht keine Urteil fällen muss und dadurch viel Arbeit spart.

Im Gegensatz zu den Rechtsanwaltsgebühren wird auf Gerichtskosten keine Mehrwertsteuer erhoben.

Das Prozessrisiko

Wenn man das Kostenrisiko eines Prozesses überschlägt, sollte man regelmäßig davon ausgehen, dass sich die Gegenseite durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Da es in den allermeisten Fällen nicht ratsam ist, sein Anliegen vor Gericht selbst zu vertreten, sollte man wie folgt rechnen:

    Gerichtskosten
+  Kosten des eigenen Anwalts
Kosten des gegnerischen Anwalts
    Gesamtkosten = Prozessrisiko

 

Grundsätzlich gilt, dass die unterlegene Partei die Kosten trägt. Hier muss man sich darüber klar sein, dass dies die gesamten durch den Prozess entstandenen Kosten sind.

Beispiel: Entscheidet das Gericht, dass die Werbeagentur zu Unrecht 2.000 € von dem Kunden gefordert hat, muss die Werbeagentur die eigenen Rechtsanwaltskosten tragen, die Kosten des Gerichts sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts.

 

Aus der anwaltlichen Grundgebühr für einen Streitwert von 2.000 € in Höhe von 150 € und der Grundgebühr des Gerichts in Höhe von 89 € ergeben sich folgende Kosten:

Eigener AnwaltVerfahrensgebühr1,3195,00 €
Terminsgebühr1,2180,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation1,020,00 €
Zwischensumme 395,00 €
MwSt. (19 %) 75,05 €
Summe 470,05 €
Fremder AnwaltVerfahrensgebühr1,3195,00 €
Terminsgebühr1,2180,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation1,020,00 €
Zwischensumme 395,00 €
MwSt. (19 %) 75,05 €
Summe 470,05 €
GerichtskostenVerfahren im Allgemeinen3,0267 €
Gesamt  1.207,10 €

 

Honorarvereinbarung und Prozesskostenhilfe

Abschließend zwei wichtige Hinweise: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist bindend für den Rechtsanwalt. Höhere als die dort bestimmten gesetzlichen Gebühren kann der Rechtsanwalt nur beanspruchen, wenn er dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen hat.

Umgekehrt kann aus wirtschaftlichen Gründen auch eine unentgeltliche Inanspruchnahme eines Anwalts in Betracht kommen. Personen, die nur über geringe Einkünfte verfügen, können bei außergerichtlichen Rechtsfragen unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Wird ein Gerichtsprozess notwendig, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auf diese Möglichkeiten muss der Rechtsanwalt seine Mandanten hinweisen.

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