Die Sendung beschäftigt sich mit den (so der Untertitel) „Machenschaften der Deutschen Autoindustrie“ und stellt unter anderem einen betrogenen Golf Fahrer vor.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor kurzem darüber zu entscheiden, ob auch Taschenrechner vom sogenannten Handyverbot aus § 23 Abs. 1a StVO erfasst werden.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung soll den Gesundheitsschutz stärken. Der Arbeitgeber muss mehr Home-Office ermöglichen, einklagbar ist dies aber nicht.
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