Fachanwalt Informationstechnologierecht

Fachanwalt Informationstechnologierecht

An der Digitalisierung führt kein Weg mehr vorbei. Auf Grund des Wachstumes der digitalen Prozesse gewinnt das IT-Rechts über die Zeit mehr an Bedeutung. Sie haben Fragen zu IT-Sicherheit und Gefahren im Internet? Auf diese und weitere Fragen aus dem Rechtsbereich Informationstechnologierecht bekommen Sie die passende Rechtberatung von einem kompetenten Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Das Informationstechnologierecht stellt ein komplexes Rechtsgebiet dar, das es im Zusammenhang mit Urheberrecht, Medienrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz ist. Die letzten Jahre hat die digitale Entwicklung einen riesen Sprung gemacht. Die heutigen Anforderungen an Websiten-Ersteller und -Betreiber sind vielseitig und verlangen auch Kenntnisse aus dem juristischen Bereich. Damit Sie sich nicht im Gesetzt- und Regelungsdschungel verlieren, ziehen Sie sich eine spezialisierte Beratung für Ihr Rechtsproblem von einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht hin.

Ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht kann Ihnen beispielweise in folgenden Fällen helefn:

  • IT-Verträge
  • IT-Vergaberecht
  • IT-Sicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsrecht
  • Online-Marketing
  • Online-Apotheken
  • Mobile Commerce/ E-Payment
  • Verschlüsselung/ Signatur

Im Bereich des Internettechnologierechts tauchen aufgrund der neuen technischen Erfindungen und Fortentwicklungen stets neue Fragestellungen und Fälle auf. Ein Fachanwalt für Informationstechnologie sollte in der Lage sein bei rechtlichen Würdigungen die technischen Zusammenhänge prüfen zu können. Je nach den Umständen des Einzelfalls muss der beratende Fachanwalt aber auch tiefer in technische Problembereiche eindringen. Der Schwerpunkt vertragsberatender und forensischer Tätigkeit des IT-Fachanwalts wird zumindest im Bereich des IT-Einsatzes im Unternehmen zu finden sein. Hierzu gehören Planung, Einsatz und Wechsel von IT-Systemen, aber auch deren technisch-organisatorische Absicherung gegen Angriffe von außen und Missbrauch von innen.

Wie wird man Fachanwalt für Informationstechnologierecht?

Jeder zugelassene Rechtsanwalt kann einen Fachanwaltstitel im Reichsgebiet Informationstechnologierecht erwerben. Wie für alle anderen Fachanwaltschaften gilt die gleiche Voraussetzung. In erster Linie ist wichtig der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und Erfahrungen nachzuweisen.

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich eGovernment) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

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