Versicherungsrecht

Fachanwalt Versicherungsrecht

Rechtsanwälte, die sich im Versicherungsrecht spezialisieren und einen Antrag zur Fachanwaltstitelverleihung stellen, müssen laut Fachanwaltsordnung an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen haben, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Der Rechtsanwalt muss eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet haben. Im Fachgebiet Versicherungsrecht sind 80 Fälle Pflicht, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle.

Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht:

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,

2. Recht der Versicherungsaufsicht,

3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,

4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,

5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),

6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebensversicherung, Krankenversicherung, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),

7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),

8. Rechtsschutzversicherungsrecht,

9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts

Was regelt das Versicherungsrecht?

Eine Krankheit oder ein Unfall kann ein rechtliches Problem bei der Versicherung geben. Um sich jedoch für den Fall der Fälle abzusichern, schließen viele Menschen eine private Krankenversicherung ab. Trotz der umfassenden Brandbreite an Leistungen stehen viele Versicherten am Ende schutzlos da. Mithilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht kann ein Versicherter erfahren, welche Chancen und Risiken ein Fachanwalt in seinem speziellen Fall sieht. Eine Versicherung soll Ihnen - wie der Name schon sagt - Sicherheit geben. Im Ernstfall ist die Zahlungsbereitschaft der Versicherungsgesellschaften jedoch häufig sehr niedrig. So werden beispielsweise viele Zahlungen abgelehnt, obwohl Ihnen diese rechtlich zustünden. Besonders bei Berufsunfähigkeitsversicherungen begründen Versicherungen eine Ablehnung der Zahlung häufig mit angeblich falschen Angaben bei der Gesundheitsprüfung und erklären somit den gesamten Vertrag für ungültig. Ihr kompetenter Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen hier mit einem kühlen Kopf und viel Erfahrung zu Ihren Rechten.

Bei einer privaten Unfallversicherung geht es immer um hohe Geldleistungen aufgrund eines Unfallschadens. Die versicherte Person hat durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten. Hieran knüpfen sich zahlreiche Probleme. Die Unfallmeldung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Innerhalb einer weiteren Frist muss ein Arzt schriftlich einen unfallbedingten Dauerschaden feststellen. Die Fristen sind den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen zu entnehmen, die zu dem Vertrag gehören (AUB). Ein Fristablauf kann dazu führen, dass man alle Ansprüche verliert.

Danach beginnt der medizinische Teil: die Bestimmung des Invaliditätsgrades. Grundlage ist die sogenannte "Gliedertaxe" in den AUB. Der Versicherer holt alle erdenklichen (auch älteren) Arztbefunde ein. Er will überprüfen, ob ggf. schon Vorschäden vorhanden waren, oder ob im Vorfeld falsche Angaben gemacht wurden. Danach beauftragt der Versicherer einen Gutachter, der letztlich den Invaliditätsgrad bestimmt. Hier ist höchste Vorsicht geboten: Die Gutachten müssen auf Widersprüche, Vollständigkeit und Plausibilität überprüft werden. Zudem muss geprüft werden ob Begutachtungsregeln eingehalten wurden.

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Folgendes ist zu beachten:

Maßgeblich für die vertraglichen Verpflichtungen des Reiseveranstalters sind die Angaben in dem der Buchung zu Grunde gelegten Prospekt sowie eventuelle Zusätze beispielsweise hinsichtlich Sonderwünschen in der Reisebestätigung. Der Reisende sollte die Unterlagen deshalb in jedem Fall aufbewahren.

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