Miete und Wohnungseigentum

Miete und Wohnungseigentum

Während Sie als Grundstückseigentümer alleine entscheiden können, müssen Sie als Wohnungseigentümer die Interessen der anderen Wohneigentümer im Haus beachten. Zusammen mit ihnen muss das Eigentum im Sinne des WEG gemeinschaftlich verwaltet werden. Dies kann zu Meinungsverschiedenheiten und rechtlichen Streitigkeiten führen. Aber auch als Mieter bleibt Ihnen der Ärger oft nicht erspart. Undichte Fenster, Schimmelbefall oder laute Nachbarn können die Wohnsituation zur Nervenprobe machen. Ebenso hat der Vermieter immer für einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung zu sorgen. Nicht selten muss man hierzu den Vermieter aber öfters auffordern. Wussten Sie, dass Ihnen das Recht auf Minderung von Gesetzeswegen zusteht? Lassen Sie sich doch mal in solchen Fällen fachkundig beraten!

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