Gewerberaummietrecht

Gewerberaummietrecht

Nicht nur bei Wohnraummieten, sondern ebenso im Rahmen einer Gewerberaumanmietung ist einiges zu beachten. Die größte Fehlerquelle bei der Abfassung von Gewerberaummietverträgen ist das gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis (§ 550 BGB) für Mietverträge, die für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr abgeschlossen werden. Besonderheiten ergeben sich im Bereich der Gewerberaummiete auch im Bereich der Mietvereinbarungen. Hier trifft man oftmals auf Vereinbarungen von Umsatzmieten.

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