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Fachartikel zum Thema: Sozialrecht

Rückforderung einer Schenkung

Sozialversicherungspflicht bei Heimarbeit

LASIK - Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung
Bei diesem seit 1990 angewandten Laser-Verfahren erfolgt eine Hornhautkorrektur, welche das rasche Erreichen eines guten Sehvermögens, insbesondere bei Patienten mit einer höheren Dioptrienzahl, gewährleistet. Oft jedoch verweigern die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme. Aus unserer Sicht zu Unrecht. Die Krankenversicherer verweisen die versicherten Patienten auf andere Formen der Heilbehandlung bzw. die Benutzung von Hilfsmitteln zur Korrektur der Fehlsichtigkeit. Oft wird mit vorgeblich zu berücksichtigenden Kostengesichtspunkten argumentiert.

Altersrente wegen schwerer Behinderung: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.11.2007
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin -für die bis dato ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 festgestellt war- im Januar 2002 durch Ankreuzen in einem Vordruck des Rentenversicherungsträgers "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Vollendung des 60. Lebensjahres" beantragt. Die u. a. aufgeführten Alternativen Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres" und "Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die als Schwerbehinderte nach § 1 des Schwerbehindertengesetzes anerkannt sind" kreuzte sie nicht an.

Krankenversicherung: Patient/Versicherungsnehmer darf seinen Erstattungsanspruch gegen den privaten Krankenversicherer nicht abtreten
Es kommt wiederholt vor, dass sich Patienten mit ihrem privaten Krankenversicherer nicht über die Erstattung von Arztkosten auseinandersetzen wollen. Sie treten deshalb ihren Erstattungsanspruch - oft schon beim behandelnden Arzt - an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle ab, die dann den Krankenversicherer gerichtlich in Anspruch nimmt. Geht das?
Die Musterbedingungen für die Krankheitskosten Versicherung (§ 6 Nr. 6 MB KK 94) sagen hierzu: Nein. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden.

Die neuesten Grundsatzentscheidungen des BGH zu den VBL-Startgutschriften
Bereits mit dem Urteil vom 14. November 2007 wurde höchstrichterlich begründet, dass der Systemwechsel der Zusatzversorgung vom Gesamtversorgungssystem mit Umlageverfahren auf ein beitragsbezogenes System mit Versorgungspunkten zulässig sei. In seinem Urteil von 15. Oktober 2008 hat der Bundesgerichtshof(BGH)nun festgestellt, das die Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der VBL für die rentennahen Versicherten nicht zu beanstanden sei. Jedoch sollen die Übergangsregelungen für rentenferne Versicherte nach dem Urteil des BGH vom 24.

Vandalismus
Der gerade vergangene Silvestertag gibt Anlass, auf eine BGH-Entscheidung jüngeren Datums hinzuweisen. Dem Kläger war aus seinem Cabrio ein CD-MP3-Player entwendet worden. Zu diesem Zweck hatte der Dieb eine Scheibe eingeschlagen. Außerdem fand der Kläger Beulen und Kratzer an der Karosserie und ein aufgeschlitztes Verdeck vor. Er hatte lediglich eine Teilkaskoversicherung, die gem. § 12 (1) I b der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) für Schäden einzutreten hat, welche durch Entwendung entstanden sind.

Rente wegen Erwerbsminderung

Künstliche Befruchtung und die Angst vor der verweigerten Kostenübernahme

Erwärmen von Körnerkissen in der Mikrowelle ist grob fahrlässig
In einem vom Landgericht Kleve entschiedenen Fall (Urteil 5 S 48/06 vom 27.4.2007) ging es um Ansprüche aus einer Hausratversicherung wegen Beschädigung einer Mikrowelle. Die Ehefrau des Versicherungsnehmers hatte ein Kornsäckchen zum Aufwärmen in die Mikrowelle gelegt. Es geriet in Brand und die Mikrowelle wurde unbrauchbar.
Das Landgericht hat die Klage auf Versicherungsleistung unter Hinweis auf die Gebrauchsanweisung abgewiesen. Hierin hieß es wörtlich: