Sozialrecht

Fachanwalt Sozialrecht

Das Sozialrecht betrifft jeden Bürger in Deutschland. Es sichert die soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit eines jeden Individuums. Jeder einzelne Bürger hat durch das Sozialrecht den Anspruch auf Unterstützung durch staatliche Sozialleistungen und damit auf ein abgesichertes Leben oberhalb des Existenzminimums. Unter den Bereichen dieses Rechtsgebiets zählen unter anderem die Absicherung bei Arbeitslosigkeit, die staatliche Unterstützung für Familien sowie alle Fragen rund um die Rente.

Welche Versicherungen gehören zum Sozialrecht:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Wann brauchen Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht?

Ein Fachanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie gezielt in diesen Bereichen und hilft dabei, Konflikte und Probleme außer- sowie innergerichtlich zu lösen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht hat dabei seine Fachkenntnisse unter anderem in den Bereichen des allgemeinen Sozialrechts und des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erweitert und seine Fachanwaltsbezeichnung während spezieller Fachanwaltslehrgängen anerkennen lassen. Des Weiteren verfügt ein Fachanwalt für Sozialrecht über besondere Kenntnisse im Bereich des Sozialhilferechts, des Ausbildungsförderungsrecht und die Integration von Behinderten.

Das Sozialhilferecht bildet die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Leistungen des Sozialhilferechts sind im Sozialgesetzbuch verankert und reichen von der Hilfe zum Lebensunterhalt bis hin zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Sie umfassend über Ihre Rechte informieren und Ihnen mit fachlichem Wissen zur Seite stehen. Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr arbeiten, tritt die Unfallversicherung in Kraft und sorgt dafür, dass die Genesung und Versorgung des Unfallbetroffenen gewährleistet ist. Doch nicht nur in Ausnahmefällen spielt das Sozialrecht eine große Rolle. Auch während einer Schwangerschaft schützt das Sozialrecht die Existenzgrundlage einer werdenden Mutter. Das Mutterschutzgesetz sichert die Schwangere im Arbeitsleben ab. Ein Fachanwalt für Sozialrecht klärt Sie auch in diesem Falle gerne über Ihre Rechte und Ansprüche auf. Durch dieses Rechtsgebiet wird auch die Entwicklung und Entfaltung junger Menschen und deren Familie abgesichert. Dazu gehört bspw. Die Tagesbetreuung, das Sorgerecht und der Schutz von Jugendlichen bei häuslicher Gewalt.

Das Sozialrecht regelt unter diesem Aspekt auch die Weiterbildung und Förderung von bedürftigen Auszubildenden, Schülern und Studierenden. BAföG ist eine finanzielle Förderung, die Schülern und Studenten mit wenig finanziellen Mitteln die berufliche und schulische Weiterbildung in Form eines Studiums ermöglicht. Als selbstständiger Künstler, Journalist oder Musiker gibt es keinerlei Einschränkungen gegenüber einem normalen Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Künstlersozialversicherung sorgt dafür, dass eigenständige Künstler ebenfalls von Renten-, Pflege- und Krankenversicherung profitieren können. Alle fällig werdenden Beiträge müssen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nur zur Hälfte getragen werden, die andere Hälfte übernimmt der Staat.

Ein Fachanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie in allen Bereichen des sozialen Lebens. Egal, ob Sie Fragen zur eigenen Krankenversicherung haben oder Sie wissen möchten, ab wann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gilt.

Fachanwälte für Sozialrecht in Ihrer Nähe

Fachartikel zum Thema: Sozialrecht

Soziales und Sozialversicherung

Krankenversicherung: Patient/Versicherungsnehmer darf seinen Erstattungsanspruch gegen den privaten Krankenversicherer nicht abtreten

2125 Mal gelesen

Es kommt wiederholt vor, dass sich Patienten mit ihrem privaten Krankenversicherer nicht über die Erstattung von Arztkosten auseinandersetzen wollen. Sie treten deshalb ihren Erstattungsanspruch - oft schon beim behandelnden Arzt - an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle ab, die dann den Krankenversicherer gerichtlich in Anspruch nimmt. Geht das?

Die Musterbedingungen für die Krankheitskosten Versicherung (§ 6 Nr. 6 MB KK 94) sagen hierzu: Nein. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden.

Soziales und Sozialversicherung

Vandalismus

1161 Mal gelesen

Der gerade vergangene Silvestertag gibt Anlass, auf eine BGH-Entscheidung jüngeren Datums hinzuweisen. Dem Kläger war aus seinem Cabrio ein CD-MP3-Player entwendet worden. Zu diesem Zweck hatte der Dieb eine Scheibe eingeschlagen. Außerdem fand der Kläger Beulen und Kratzer an der Karosserie und ein aufgeschlitztes Verdeck vor. Er hatte lediglich eine Teilkaskoversicherung, die gem. § 12 (1) I b der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) für Schäden einzutreten hat, welche durch Entwendung entstanden sind.

Soziales und Sozialversicherung

Altersrente wegen schwerer Behinderung: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.11.2007

2035 Mal gelesen

In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin -für die bis dato ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 festgestellt war- im Januar 2002 durch Ankreuzen in einem Vordruck des Rentenversicherungsträgers "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Vollendung des 60. Lebensjahres" beantragt. Die u. a. aufgeführten Alternativen Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres" und "Altersrente wegen Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte, die als Schwerbehinderte nach § 1 des Schwerbehindertengesetzes anerkannt sind" kreuzte sie nicht an.

Soziales und Sozialversicherung

Die neuesten Grundsatzentscheidungen des BGH zu den VBL-Startgutschriften

1917 Mal gelesen

Bereits mit dem Urteil vom 14. November 2007 wurde höchstrichterlich begründet, dass der Systemwechsel der Zusatzversorgung vom Gesamtversorgungssystem mit Umlageverfahren auf ein beitragsbezogenes System mit Versorgungspunkten zulässig sei. In seinem Urteil von 15. Oktober 2008 hat der Bundesgerichtshof(BGH)nun festgestellt, das die Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der VBL für die rentennahen Versicherten nicht zu beanstanden sei. Jedoch sollen die Übergangsregelungen für rentenferne Versicherte nach dem Urteil des BGH vom 24.

Soziales und Sozialversicherung

LASIK - Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung

1422 Mal gelesen

Bei diesem seit 1990 angewandten Laser-Verfahren erfolgt eine Hornhautkorrektur, welche das rasche Erreichen eines guten Sehvermögens, insbesondere bei Patienten mit einer höheren Dioptrienzahl, gewährleistet. Oft jedoch verweigern die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme. Aus unserer Sicht zu Unrecht. Die Krankenversicherer verweisen die versicherten Patienten auf andere Formen der Heilbehandlung bzw. die Benutzung von Hilfsmitteln zur Korrektur der Fehlsichtigkeit. Oft wird mit vorgeblich zu berücksichtigenden Kostengesichtspunkten argumentiert.

Soziales und Sozialversicherung

Hinweispflichten des Versicherungsmaklers

893 Mal gelesen
Muss ein Versicherungsmakler, der seinem Kunden bei der Abwicklung seines Unfallschadens behilflich ist, auch auf Fristen in der privaten Unfallversicherung hinweisen? Der BGH bejaht diese Frage. Seiner Entscheidung aus Juli 2009 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der beklagte Makler hatte seinem Kunden, dem Kläger, verschiedene Versicherungsverträge vermittelt, u.a. eine Unfallversicherung.
Soziales und Sozialversicherung

Erwärmen von Körnerkissen in der Mikrowelle ist grob fahrlässig

2593 Mal gelesen

In einem vom Landgericht Kleve entschiedenen Fall (Urteil 5 S 48/06 vom 27.4.2007) ging es um Ansprüche aus einer Hausratversicherung wegen Beschädigung einer Mikrowelle. Die Ehefrau des Versicherungsnehmers hatte ein Kornsäckchen zum Aufwärmen in die Mikrowelle gelegt. Es geriet in Brand und die Mikrowelle wurde unbrauchbar.

Das Landgericht hat die Klage auf Versicherungsleistung unter Hinweis auf die Gebrauchsanweisung abgewiesen. Hierin hieß es wörtlich:

Weitere Fachanwälte für Sozialrecht in Ihrer Stadt finden

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

Ü

U

V

W

Z