PKV darf bei Kinderwunschbehandlung (IVF/ICSI) nicht auf die GKV des Partners verweisen - www.kinderwunschanwalt.de -

Soziales und Sozialversicherung
30.05.20082713 Mal gelesen

Sehr häufig versuchen Privatversicherungen (PKV) sich aus ihrer Verantwortung zu ziehen, wenn es um die Kosten einer Kinderwunschbehandlung geht. Üblich ist dann der Verweis auf die gesetzliche Krankenkasse (GKV) des - nicht verursachenden - Partners, die einen Teil der Kosten übernehmen soll. 

Gelegentlich kommt es von seiten der GKV dann sogar zu einer Zusage, obwohl diese nicht dazu verpflichtet ist. Der Ärger aber ist dann vorprogrammiert, da die GKV nicht bereit sein wird, den üblichen Steigerungssatz zu übernehmen, den die PKV bezahlen würden.

Dazu deshalb das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 23.05.2007 - L 4 KR 53/03: "Eine gesetzliche Krankenkasse muss keine künstliche Befruchtung bezahlen, wenn auch die private Krankenversicherung des Ehepartners diese übernehmen würde."