Öffentliche Verwaltung und Sozialsysteme sind nur noch für Spezialisten verständlich. Als Fachanwalt konzentriere ich meine Arbeit auf die drei Rechtsgebiete Verwaltungsrecht, Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht. Sie stellen an die Arbeit des Anwalts hohe Anforderungen: Fundiertes Wissen, rechtliche Argumentation, sicheres Urteil, fortwährendes Lernen durch Erfahrung, ständige Weiterentwicklung zwischenmenschlicher Fähigkeiten und das Geschick, jeweils gleichzeitig das Gesamtziel vor Augen und die Details präsent zu haben. Die nachstehende Liste enthält meine Tätigkeitsgebiete. Und hier finden Sie aktuelle Fallbeispiele aus meiner Praxis.
Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
- dienstliche Beurteilung
- Konkurrentenklagen
- Disziplinarverfahren
- Beamtenversorgungsrecht
- Dienstunfall
- Dienstbeschädigung
- Dienstunfähigkeit
- amtsangemessene Beschäftigung
- Abordnungen und Versetzungen
- Besoldungsrecht (z.B. Rückforderung von Bezügen)
- Schwerbehinderung
- Beamtenrecht der Postnachfolgeunternehmen (Postpersonalrechtsgesetz, PostPersRG)
Soldatenrecht/Wehrrecht
Schadensersatz (Amtshaftung)
- Verspätete Bewilligung von Leistungen
- fehlerhafte Rentenbescheide, falsche Rentenauskünfte
Sozialversicherungsrecht
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Scheinselbständigkeit
- Statusklärung
- Begleitung von Betriebsprüfungen
Schwerbehindertenrecht
Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldverfahren wegen
- Schwarzarbeit
- Scheinselbständigkeit (Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter)
- Vorenthalten von Versicherungsbeiträgen, § 266a StGB
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- § 35a SGB VIII
- § 53 ff. SGB XII