Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 14.01.2022 klargestellt, dass gegen eine Untersuchungsanordnung wirksamer Rechtsschutz möglich ist.
Der Sozialversicherungsstatus von Promotoren ist oft umstritten. Je nach Fallgestaltung kann die Tätigkeit selbstständig oder beschäftigt ausgeübt werden.