Fachanwalt Migrationsrecht
Deutschland ist ein beliebtes Einwanderungsland. Nach den Flüchtlingszuströmen der vergangenen Zeit hat sich die BRAK im Jahr 2015 für die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft entschieden: Der Fachanwalt für Migrationsrecht.
In Deutschland befasst sich das Migrationsrecht mit der Möglichkeit des legalen und langfristigen Aufenthalts, mit der Verfestigung des Aufenthaltsstatus und mit der Möglichkeit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Aufgrund der veränderten politischen Verhältnisse im In- und im Ausland ist das Migrationsrecht eine sehr komplexe Fachmaterie. Selbst das Migrationsrecht oder das Asylrecht können keine weitreichenden gesellschaftlichen Veränderungen zur Bewältigung globaler Probleme regeln. Mithilfe einer internationalen Zusammenarbeit sollen die ausgelösten Fluchtbewegungen notleidender Menschen in Angriff genommen werden. Fachanwälte für Migration unterstützen verzweifelte Menschen in Not - bei der Ablehnung des Asylantrags, bei der Regelung zum Familiennachzug und Abschiebung.
Ein Fachanwalt für Migrationsrecht bearbeitet dabei verschiedene Angelegenheiten: Verteidigung im Völkerrecht, Menschenrechtsverletzungen, Aufenthaltserlaubnis, Wiedereinreisesperre und einschlägige Strafrechtsnormen.
Wie wird man Fachanwalt für Migrationsrecht?
Wenn ein Rechtsanwalt seine Mandanten im Rechtsgebiet Migrationsrecht kompetent auf höchstem Niveau beraten möchte, sollte ein spezialisierender Fachanwaltslehrgang zum Erwerb einen Fachanwaltstitel besucht werden. Der Titel wird von der zuständigen Rechtanwaltskammer vergeben. Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachzuweisen:
1.Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere a) Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit, b) Einbürgerung, c) Verlusttatbestände, d) Vertriebenenverfahren, 2. Aufenthaltsrecht, insbesondere a) allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln, b) Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken, c) Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen, d) Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung, e) Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft, f) Haftung und Gebühren, g) Besonderheiten des Datenschutzes, 3. Unionsrecht, insbesondere a) Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, b) Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei, c) sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen, 4. Asylrecht, insbesondere a) Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten, b) internationaler Flüchtlingsschutz, c) nationaler Schutz, d) Rechtsschutz, e) Widerruf/Erlöschen, f) Folgeverfahren, 5. migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse, 6. migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts, 7. rechtliche Besonderheiten der Auswanderung, 8. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Laut Fachanwaltsordnung ist die Voraussetzung der besonderen praktische Erfahrungen gegeben, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet Migrationsrecht als Rechtsanwalt insgesamt 80 Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat.