Familienrecht

Fachanwalt Familienrecht

Wie wird man Fachanwalt für Familienrecht?

Rechtsprobleme im Familienrecht sind oft nicht eindimensional und einfach zu lösen. Situationen wie Ehescheidungen nach vielen Jahren oder der Umgang mit Patientenverfügungen sind mit einer hohen Emotionalität und Sensibilität verbunden. Um die Komplexität nicht alltäglicher Fälle im Familienrecht zu bedienen, gibt es die Möglichkeit, einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin hinzuzuziehen. Diese/r hat in Fortbildungen ein vielfältiges Wissen im Rechtsgebiet des Familienrechts gewonnen und steht Ihnen in dieser emotionalen Zeit außergerichtlich und gerichtlich bei.

Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen:

1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,

2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

3. internationales Privatrecht im Familienrecht,

4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandantsbearbeitung und Vertragsgestaltung

Neben diesen theoretischen Kenntnissen muss ein zukünftiger Fachanwalt für Familienrecht auch besondere praktische Erfahrungen während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt erwerben. Laut der Fachanwaltsordnung sind für das Familienrecht 120 Fälle erforderlich. Mindestens die Hälfte der Fälle müssen gerichtliche Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiliger Anordnung sein.

Wann brauchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht?

Bei der Bearbeitung eines Falls im Familienrecht müssen vorab einige Fragen geklärt werden. Wenn es zu einer Scheidung kommt - besteht ein Ehevertrag? Wer sorgt für den Kindesunterhalt und gilt dieser auch bei volljährigen Kindern? Seit 2017 ist auch die Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern im BGB festgeschrieben. Dies bedeutet, dass auch die ersten Rechtsfragen in und bei den sog. Regenbogenfamilien auftreten. Die sogenannte "Stiefkindadoption" (nur das leibliche Kind eines Lebenspartners konnte von dem anderen Lebenspartner adoptiert werden) wurde entscheidend erweitert und homosexuelle Paare können eine Familie gründen. Auch bei der Aufhebung einer solchen Homo-Ehe gibt es dieselben Problematiken wie bei einer Nicht-Homo-Ehe zu klären. Wer in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, muss mit dem Zugewinnausgleich rechnen. Dieser besagt, dass der während der Ehe erwirtschaftetem Wertzuwachs des Vermögens unter den Ehepartnern geteilt werden muss. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wie es mit dem gemeinsamen Haus oder der Immobilie weitergehen soll, kommt es zu einer Teilungsversteigerung.

Die Immobilie wird an Dritte oder einen der ehemaligen Ehepartner versteigert, um so eine das Vermögen fair aufzuteilen. Leben die Ehepartner allerdings im Güterstand der Gütertrennung kommt keine dieser Methoden zum Einsatz. Das Vermögen bleibt die ganze Ehe über getrennt, es findet kein Ausgleich statt. Zum Familienrecht gehören auch Bereiche des Erbrechts.

Beim Versterben eines geliebten Menschen kommt es früher oder später zu der Frage, was mit dem hinterbliebenen Vermögen geschieht. Oft kommt es zu Streitigkeiten - Testamentsanfechtungen und Testamentsvollstreckungen bilden dabei keine Seltenheit. Ein Fachanwalt für Familienrecht hilft Ihnen in allen Spezial- und Ausnahmefällen bei Familienangelegenheiten. Ob vor, nach oder während der Ehe, der Familiengründung oder dem Tod, ein Fachanwalt steht Ihnen mit seinem fachlichen und menschlichem Knowhow mit Rat und Beistand zur Seite.

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