Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt Bau-und Architektenrecht

Wie wird man Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

Das Bau- und Architektenrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet und lässt sich in einen privaten und öffentlichen Teil gliedern. Dabei regelt das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Vertragspartnern. Das öffentliche Baurecht hingegen bezieht sich auf die gesetzlichen Vorschriften zu baulichen Nutzung des Bodens. Dazu gehört das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht muss dafür gemäß der Fachanwaltsordnung in diesem fachlichen Bereich besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen haben. Für das Bau- und Architektenrecht müssen 80 Fälle bearbeitet worden sein, von denen mindestens 40 gerichtliche Verfahren darstellen müssen. Von diesen 40 gerichtlichen Verfahren sollten mind. 6 davon selbstständige Beweisverfahren gewesen sein. Außerdem müssen sich 5 Fälle auf die Bereiche des § 14e Nr. 1 und 2 beziehen.

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Bauvertragsrecht,
  2. Recht der Architekten und Ingenieure,
  3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wann brauchen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen helfen und umfassend beraten. Sollten Sie Fragen in Richtung des Privaten Baurecht haben, können Sie sich an einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wenden. Das Private Baurecht regelt die Beziehung der Parteien, die bauen möchten. Dabei wird sich auf die Vereinbarungen zwischen den Baubeteiligten berufen. Im Privaten Baurecht kann es daher schnell zu Streitigkeiten kommen, bei dem Ihnen ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht inner- und außergerichtlich behilflich sein kann. Haben Sie beispielsweise Probleme mit einem Bauvorhaben, bspw. die Überschreitung der Baukostenobergrenze ohne vorherige Absprache oder auch der Bruch eines Bauvertrags, weiß ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, wie das Problem zu lösen ist.

Auch im Öffentlichen Baurecht besitzt ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht umfassende Kenntnisse, mit denen er Sie bei Ihrem speziellen Rechtsproblem unterstützen kann. Im Gegensatz zum privaten Baurecht behandelt das Öffentliche Baurecht das Verhältnis zwischen einer Baupartei und dem Staat. Hierfür ist das Verwaltungsgericht zuständig. Es wird tätig, wenn es Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften vorliegen. Dazu gehört bspw. das Bauen ohne Genehmigung oder Baumaßnahmen, die den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährden können.

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