Nichtbezahlung für Handwerker bei fehlender Widerrufsbelehrung | 2023

Widerrufsbelehrung Handwerker - So rechtssicher die Widerrufsbelehrung für Handwerker schreiben
19.09.202338 Mal gelesen
Was Handwerksfirmen über das Widerrufsrecht wissen sollten: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und seine Auswirkungen auf Handwerksunternehmen.

Nichtbezahlung für Handwerker bei fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung: So können Sie sich schützen

 

Warum Handwerker das Widerrufsrecht beachten sollten 

Es häufen sich Fälle, in denen Handwerksfirmen mit Vertragswiderrufen konfrontiert werden, was zur Nichtzahlung für bereits erbrachte Dienstleistungen führt. Ein kürzlich vom Europäischen Gerichtshof gefälltes Urteil (Az: C-97/22) untermauert die Bedeutung, dass Handwerksbetriebe das Widerrufsrecht kennen und ihre Kunden exakt darüber aufklären müssen.

 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und dessen Implikationen für Handwerksbetriebe

Ein prägnanter Fall, der die Relevanz dieses Themas hervorhebt, betraf einen Eigenheimbesitzer, der ein Unternehmen außerhalb der Geschäftsräume mündlich beauftragte, seine elektrische Installation zu modernisieren. Obwohl die Arbeiten ausgeführt wurden, verweigerte der Eigenheimbesitzer die Bezahlung und widerrief den Vertrag. Er begründete dies damit, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert worden war. Der Europäische Gerichtshof bestätigte seine Position.

 

Wann ist das Widerrufsrecht bei Handwerkern gegeben und wann erlischt es?

Gemäß § 312g Abs. 1 BGB haben Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Dieses Recht gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder online, per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass der Handwerker den Verbraucher vorab deutlich über sein Widerrufsrecht informiert.

 

Es ist jedoch zu beachten, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht verliert, wenn er den Handwerker ausdrücklich darum bittet, dringende Reparaturen oder Instandhaltungen durchzuführen. In solch einem Fall kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden. (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB.)

 

Zusätzlich erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher seine Zustimmung zum Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und schriftlich bestätigt, dass er darüber informiert wurde, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Handwerker die vereinbarten Leistungen begonnen hat.

 

Für weitere detaillierte Informationen zum Widerrufsrecht im Zusammenhang mit digitalen Inhalten empfehlen wir Ihnen, unseren ausführlichen Artikel zu diesem Thema zu lesen: 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/zivilrecht/widerrufsrecht-digitale-inhalte-2023

 

 

Die Notwendigkeit der Widerrufsbelehrung für Handwerksunternehmen 

Die Widerrufsbelehrung ist somit in der Regel eine unverzichtbare Voraussetzung für Handwerksunternehmen. Wird diese Belehrung unterlassen, hat der Kunde ggf. das Recht, den Vertrag auch nach erfolgter Arbeit noch zu widerrufen und ist nicht zur Bezahlung verpflichtet.

 

Verhindern Sie rechtliche Probleme und stärken Sie das Kundenvertrauen 

Als Handwerksbetrieb ist es daher wichtig, immer auf das Widerrufsrecht hinzuweisen und die entsprechende Belehrung vorzunehmen. Auf diese Weise verhindern Sie nicht nur rechtliche Probleme, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden. Denn Transparenz und Fairness sind eine solide Basis für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Benötigen Sie Unterstützung in Bezug auf Ihr Widerrufsrecht? Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 oder per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Optionen zu diskutieren und Ihnen bei der Rückgewinnung Ihrer verlorenen Gelder zu helfen.

 

Dieser Artikel ist nur informativ und stellt keine Rechtsberatung dar. Eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und einen individuellen Handlungsplan zu erstellen.

 

Quellen

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=273787&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

Urteil: Kein Geld für Handwerker ohne Widerrufsbelehrung | MDR.DE

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/widerrufsrecht-handwerker