Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Rechtsberatung

 Normen 

§ 3 BRAO

 Information 

1. Allgemein

Rechtsberatung ist die Beratung einer Person in einer juristischen Angelegenheit.

Der Rechtsanwalt ist gemäß § 3 BRAO der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Bei der rechtsanwaltlichen Tätigkeit wird unterschieden zwischen der Beratung sowie der außergerichtlichen und der gerichtlichen Vertretung.

Standesrechtliche Rechtsgrundlagen der Berufsausübung für Rechtsanwälte sind die Bundesrechtsanwaltsordnung sowie die Berufsordnung der Rechtsanwälte.

Die Kosten der Rechtsberatung werden bei einer bestehenden Versicherung und dem Vorliegen der Voraussetzungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

2. Rechtsberatung durch Nicht-Rechtsanwälte

Rechtsberatung wird nunmehr als Rechtsdienstleistung bezeichnet. Rechtsgrundlage für die außerhalb der rechtsanwaltlichen Tätigkeit erbrachten Rechtsdienstleistungen ist das Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG.

 Siehe auch 

Anwaltsnotar

Interessenkollision

Rechtsanwaltskammer

Daniels: Generator, übernehmen Sie? Die automatisierte Rechtsberatung wirft kurze Schatten voraus; Anwaltsblatt - AnwBl 2015, 241

Römermann: Rechtsdienstleistungsgesetz - Die (un)heimliche Revolution in der Rechtsberatungsbranche; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 3025