Risiken beim Bau: Zahlungspläne & Bauablaufplan | Was ist zu beachten?

Höhe Schadensersatz bei Bauverzögerung im Bauablaufplan und Zahlungsplan
29.10.2022158 Mal gelesen
Was ist die Höhe des Schadenersatzes bei Bauverzögerung wegen des Bauablaufplans und Zahlungsplan? Ein Überblick zur Bauberatung im Hausbau vom Anwalt.

Was Bauherren bei der Aushandlung von Zahlungsplänen berücksichtigen sollten

Der Zahlungsplan ist für Bauherren als auch Bauunternehmer gleichermaßen wichtig. Was es insbesondere für Bauherren zu beachten gibt, soll im folgenden Artikel näher beleuchtet werden.

 

Zahlungsplan, Bauablaufplan, Bauberatung 

Der Zahlungsplan beinhaltet die Anzahl und Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen. Regelmäßig wird der Zahlungsplan vom Bauunternehmer gestellt. An dieser Stelle sollten Bauherren eingreifen. Ein den eigenen Interessen entsprechender Zahlungsplan und Bauablaufplan ist für den Bauherren relevant, damit dieser nicht zu früh und zu viel zahlt. Bei einer Insolvenz des Bauunternehmens, besteht ansonsten die Gefahr, der Bauherr auf den Kosten sitzenbleibt hinsichtlich der Zahlungen, die verfrüht erfolgt sind. 

 

Für den Bauunternehmer ist hauptsächlich die Wirksamkeit des Zahlungsplanes wichtig, da dieser sich ansonsten schadensersatzpflichtig machen kann. Unproblematischer sind die Fälle, in denen ein Bauträger der Vertragspartner ist. Bauträger sind verpflichtet, den Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu gestalten, welche bereits einen fertigen Zahlungsplan und Bauablaufplan vorgibt.

 

Zahlungsplan Hausbau mit Bauunternehmern

Bauträger und Bauherren

Weil sich Bauträger an die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und an den darin enthaltenen Zahlungsplan halten müssen, ist zumindest die Höhe der Abschlagzahlung weitestgehend unproblematisch. Einige Bauträger verlangen allerdings den Abschlag, noch bevor der Bau überhaupt dem Stand des Zahlungsplanes entspricht. 

Damit es nicht zu frühzeitig gezahlten Abschlägen kommt, ist es als Bauherr wichtig vor der Abschlagszahlung zu überprüfen, ob der Bautenstand auch tatsächlich dem Zahlungsplan entspricht. Zur Beurteilung des Baus kann an dieser Stelle das Hinzuziehen eines Bausachverständigen von Vorteil sein.

Bauträger geben in der Regel das Haus "schlüsselfertig" ab. Bis zur Fertigstellung des Baus bleibt der Bauträger Eigentümer des Grundstücks. Auch das Hausrecht gilt dann dem Bauträger. Ein Rechtsanwalt kann bei der Vertragsgestaltung mitwirken und ein Kontrollrecht in den Vertrag mit aufnehmen, sodass auch der Bauträger durch einen unabhängigen Bausachverständigen den Bautenstand beurteilen kann. 

 

Zahlungsplan Hausbau mit Bauunternehmern

Bauunternehmer und Bauherren

Wenn mit einem Bauunternehmer ein Bauvertrag geschlossen wird, erstellt auch dieser regelmäßig den Zahlungsplan selbst. Hier kann und sollte - wie mit Bauträgern - die Abschlagzahlung kontrolliert erfolgen.

Da der Zahlungsplan bei Verträgen mit Bauunternehmern sich nicht zwingend an der Makler- und Bauträgerverordnung orientieren muss, besteht die Gefahr, dass Abschläge im Zahlungsplan zu hoch angesetzt sind. Bauherren zahlen für Leistungen, die noch gar nicht erbracht worden sind. Geht das Bauunternehmen Insolvenz, kann das bereits bezahlte Geld im schlimmsten Fall nicht mehr zurückzuholen sein, obwohl dem noch keine Bauleistung entgegensteht. Um das zu vermeiden, kann auch hier eine sorgfältige Vertrags- und Bauberatung viele Probleme wegräumen. Verhandeln lohnt sich an dieser Stelle, besonders für den Bauherren.

Außerdem haben Bauherren bei Verbraucherbauverträgen einen Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % des vereinbarten Werklohnes. Sieht der Zahlungsplan eine solche Sicherheit nicht vor, ist der Zahlungsplan unwirksam gemäß §307 I BGB. Das Oberlandesgericht Schleswig hat für einen solchen Fall entschieden, dass eine Verletzung der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht besteht und dadurch ein Anspruch auf Schadensersatz für den Bauherren entstehen kann (OLG Schleswig, Urteil vom 07. April 2021 - 12U147/20). 

 

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Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

 

Quellen

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE217612021:juris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1 

 

https://www.vpb.de/presse336_240713.html 

 

https://www.vpb.de/presse-service-zahlungsplan.html 

 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/bauablaufplan-schadensersatz-bauverzoegerung

 

Foto von Andrea Piacquadio gefunden auf Pexels