Aktuelle Rechtsprechung: Standards in der Due Diligence bei Immobilien

05.02.2024 31 Mal gelesen
Aktuelle Rechtsprechung setzt neue Standards in der Due Diligence bei Immobilienkäufen für 2024. Professionelle Rechtsberatung beim Immobilienkauf.

Auswirkungen des neuesten BGH-Urteils auf die Offenlegungspflichten im Rahmen des Verkaufs von Immobilien

Ein bedeutendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am 15. September 2023 hat die Landschaft der Due Diligence im Bereich Immobilienkauf neu definiert. Dieses Urteil könnte erhebliche Konsequenzen für sowohl Käufer als auch Verkäufer von Immobilien mit sich bringen.

Kontext des richtungsweisenden BGH-Urteils

Mit dem Urteil vom 15. September 2023 (Aktenzeichen V ZR 77/22) hat der BGH einen neuen Standard in den Offenlegungspflichten bei Immobilientransaktionen gesetzt. Der Fall betraf den Verkauf von Gewerbeimmobilien in Hannover, wobei der Verkäufer entscheidende Informationen über bevorstehende Sanierungsarbeiten lediglich drei Tage vor dem Vertragsabschluss in einem digitalen Datenraum veröffentlichte. Der Kaufpreis lag bei 1,525 Millionen Euro, wobei die geschätzten Sanierungskosten bis zu 50 Millionen Euro betrugen. Der BGH urteilte, dass die bloße Bereitstellung der Dokumente ohne ausdrücklichen Hinweis nicht genügt, um die Aufklärungspflicht zu erfüllen.

Praktische Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Verkäufer von Immobilien aktiv über wichtige Details wie Sanierungskosten aufklären müssen, insbesondere wenn diese für die Kaufentscheidung des Käufers wesentlich sind. Eine einfache Zurverfügungstellung von Informationen in einem Datenraum reicht nicht aus. Der BGH unterstreicht, dass eine Haftung wegen nicht erfolgter Aufklärung auch dann eintritt, wenn die Informationen zwar im Datenraum vorhanden sind, aber für den Käufer nicht sofort erkennbar oder leicht zugänglich sind. Dies ist primär relevant, wenn die bereitgestellten Informationen für die Kaufentscheidung von großer Bedeutung sind und der Käufer keine realistische Möglichkeit hatte, diese kurzfristig zu prüfen.

Konsequenzen für Immobilienkäufer und -verkäufer

Aus diesem Urteil ergeben sich wichtige Implikationen für Immobilienkäufer und -verkäufer. Verkäufer müssen nun sicherstellen, dass alle kritischen Informationen deutlich und klar kommuniziert werden, hauptsächlich bei nachträglich hinzugefügten Dokumenten. Für Käufer bedeutet dies eine Entlastung, da sie nicht mehr allein für das Auffinden und Verstehen aller Informationen verantwortlich sind. Trotzdem ist es für sie wichtig, sich gründlich mit allen bereitgestellten Unterlagen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls spezifische Nachfragen zu stellen, um ihre Rechte und Interessen zu schützen.

Rechtsberatung für Immobilienkäufer und -verkäufer

Angesichts der komplexen Rechtslage und des neuen BGH-Urteils ist es für Käufer und Verkäufer von Immobilien empfehlenswert, sich juristisch beraten zu lassen. Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, die Tragweite des Urteils zu verstehen, bei der Durchführung der Due-Diligence-Prüfung zu unterstützen und die Rechte vor Gericht zu vertreten.

Für rechtliche Beratung und Unterstützung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann zur Verfügung, um Ihnen den Weg durch den Rechtsdschungel zu weisen.

 

Mehr zum Thema Immobilienrecht:

 

  • Originalartikel hier zu finden: https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/due-diligence-immobilien

 

Quellen zum Thema Due-Diligence-Prüfung Immobilien

  • https://www.hoffmannliebs.de/aktuelles-bgh-urteil-zu-aufklaerungspflichten-von-immobilienverkaeufern-15-09-2023-v-zr-77-22/
  • https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-due-diligence-immobilienkauf-transaktion-datenraum-kaufvertrag-arglist-taeuschung-aufklaerungspflicht-information-informationspflicht/
  • https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vzr7722-aufklaerungspflichten-immobilienverkaeufer-sanierungsarbeiten/#:~:text=Verkäufer von Immobilien müssen Käufer,entlastet nicht automatisch den Verkäufer
  • https://www.grantthornton.de/themen/2023/aufklaerungspflichten-fur-immobilienverkaeufer-verschaerft/
  • https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.09.2023&Aktenzeichen=V ZR 77/22