Immobilien Teilverkauf- wie funktioniert das? Liquidität und Wohnen!

Verjährung – Alle Jahre wieder! Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, rät: Altforderungen auf ihre Verjährung zum Jahresende 2012 hin überprüfen.
02.11.2021197 Mal gelesen
Liquidität aus dem selbst genutzten Eigenheim durch Teilverkauf

Aufgrund der aktuellen Immobiliensituation vermehren sich die Angebote von Vermittlungs- und Durchführungsdienstleister, die unter dem Stichwort Teilverkauf den Verkauf einer Immobilie und damit die Liquidierung des Immobilienvermögens in der Kombination mit einer weiteren Nutzungsmöglichkeit des Eigenheims anbieten.

Bei diesen Konstellationen wird die Immobilie an sich tatsächlich verkauft. Allein ein mannigfaltig ausstaltbares Nutzungsrecht verbleibt beim ursprünglichen Eigentümer. Die Anbieter vermitteln dabei in der Regel Kaufinteressent und Verkaufsinteressent. Regelmäßig wird auch die Vertragsgestaltung und die Anbahnung des Notartermins vermittelt.

Im Idealfall erhalten Sie liquide Mittel, zum Beispiel um das Haus instand zu halten oder zu Reisen oder den Lebensunterhalt mitzubestreiten, und können trotzdem in der angestammten Umgebung verbleiben und ihre Immobilie, geschützt durch ein rechtsicheres und lebenslanges Nutzungsrecht, auf der Basis von Nießbrauch oder Wohnungsrecht, weiterhin nutzen.

Das hört sich zunächst einfach an. Es gibt allerdings vieles zu bedenken. So kann zum Beispiel für Kinder im Falle des nochmaligen Verkaufs durch den Kaufinteressenten ein Vorkaufsrecht im notariellen Vertrag Berücksichtigung finden. Wenn aus emotionalen Gründen das Gebäude in der Familie bleiben soll oder wieder in die Familie zurückkommen soll, kann hier Vorsorge getroffen werden. Dies ist nur ein Aspekt von vielen, die zunächst bei den Verkaufsinteressierten abgefragt werden sollten, sodass am Ende, nach ausführlicher Beratung, mit einem guten Gefühl ein solcher Vertrag abgeschlossen werden kann, der, unter den aktuellen Bedingungen, durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Für wen dies attraktiv und wirtschaftlich sinnvoll ist und wie die einzelnen vertraglichen Ausgestaltungen zu bewerten sind und worauf zu achten ist, sollten Interessierte durch einen darauf spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne.