Privates Baurecht

Privates Baurecht

Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten,  Bauunternehmen und Handwerker) -Bauvertragsrecht. Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht. Es besteht aus den Rechtsnormen, die das Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränken.

Fachartikel zum Thema: Privates Baurecht