Was kostet eine Scheidung?

Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017 geändert
09.02.2022225 Mal gelesen
Geld - soweit klar. Aber wieviel?

Auf die Frage:" Was kostet eine Scheidung?" wird der gefragte Rechtsanwalt die berühmte Antwort gegeben:" Es kommt darauf an!".

Was eine Scheidung kostet, hängt von vielen Faktoren ab.

Die Belastung des Vermögens und ist von dem Güterstand abhängig. Der bestimmt die danach anzuwendenden Regeln der Vermögensaufteilung. Die Belastung des laufenden Einkommens hängt von der Frage ab, wem und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist. Für Kinder kann dies nach der Düsseldorfer Tabelle recht gut im Vorhinein mit einem Näherungswert bestimmt werden.

Glücklich kann sich in der Regel schätzen, wer einen Ehevertrag abgeschlossen hat. In dem ist idealerweise genau geregelt, was für den Fall der Scheidung an finanziellen Belastungen oder Vergünstigungen auf den jeweiligen Ehepartner zukommt.

Grundsätzlich gilt, je einiger sich die "Noch-Eheleute" sind, desto günstiger wird das Scheidungsverfahren. Auch noch zum Ende einer Ehe kann durch eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung ein Ehevertrag auf das Ende der Ehe hin geschlossen werden. Mit einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung kann vermögensrechtlich vieles sinnvoll und gütlich geregelt werden.

Da all diese angesprochenen Punkte sehr individuell sind, kann hier auch nicht pauschal ein Wert für die den jeweiligen Ehepartner betreffenden Kosten angegeben werden. Auch Richtwerte machen wenig Sinn, weil eine Verallgemeinerung auf die individuelle Situation eher ein Zufallstreffer als die Regel wäre.

Eine andere Frage ist, was kostet das gerichtliche Verfahren und was kosten Anwälte im Scheidungsverfahren.

Die gerichtlichen Gebühren bestimmen sich nach dem Gerichtskostengesetz und gehen von einem Verfahrenswert aus. Danach berechnen sich die gerichtlichen Gebühren. Vom Verfahrenswert abhängig sind auch die Rechtsanwaltsgebühren.

Für die Scheidung wird zumindest ein Anwalt zwingend benötigt.

Wenn man sich also einig ist und sich gegenseitig vertraut, kann das Scheidungsverfahren auch nur mit einem Anwalt durchgeführt werden. Dieser wird dann von einer Partei beauftragt. Intern kann man regeln, dass der nicht vertretene Ehepartner anteilig die Kosten für den Anwalt zu tragen hat.

Um gleich hier mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: "Es handelt sich dann nicht um einen gemeinsamen Anwalt, sondern der Anwalt ist stets nur der Interessenvertreter des ihn beauftragenden Ehegatten."

Die sich so aufsummierenden Kosten für das Verfahren und die Rechtsanwaltskosten sind im Wesentlichen vom Verfahrenswert, der sich anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten bestimmt, abhängig.

Neben den benannten Faktoren wird der Verfahrenswert gemäß § 43 FamGKG ggf. nicht ausschließlich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bemessen. Auch die Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Umfang und die Bedeutung der Sache, sind nach Ermessen des Gerichts, für die Höhe des Verfahrenswerts relevant.

Es gibt so genannte "Scheidungskostenrechner" im Internet. Mit der Eingabe weniger Daten erhält man eine überschlägige Berechnung der Kosten. Hieran wird auch schnell der Unterschied, zumindest rein kostenmäßig, zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung deutlich.

Für Normalverdiener - ohne erhebliches Vermögen - werden die reinen Kosten des Scheidungsverfahrens, abhängig von der Frage ob einvernehmlich oder nicht, in der Größenordnung von 2.500 - 6.000 ? liegen, um einen ungefähren Bezugspunkt zu geben.

Ein weiterer Wermutstropfen: Scheidungskosten sind nicht von der Steuer absetzbar.

Die reinen Verfahrenskosten sind aber, wie oben bereits angedeutet, mitunter nur ein Bestandteil der Beantwortung der Frage, was kostet eine Scheidung. Was eine erste Beratung zu diesem Thema kostet, die Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer Situation und der auf Sie zukommenden Kosten ermöglicht, beantworten wir Ihnen gerne ganz genau: hier

 

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