Öffentliche Verwaltung und Sozialsysteme sind nur noch für Spezialisten verständlich. Als Fachanwalt konzentriere ich meine Arbeit auf die drei Rechtsgebiete Verwaltungsrecht, Sozialversicherungsrecht und Sozialrecht. Sie stellen an die Arbeit des Anwalts hohe Anforderungen: Fundiertes Wissen, rechtliche Argumentation, sicheres Urteil, fortwährendes Lernen durch Erfahrung, ständige Weiterentwicklung zwischenmenschlicher Fähigkeiten und das Geschick, jeweils gleichzeitig das Gesamtziel vor Augen und die Details präsent zu haben. Die nachstehende Liste enthält meine Tätigkeitsgebiete. Und hier finden Sie aktuelle Fallbeispiele aus meiner Praxis.
Beamtenrecht:
- Dienstliche Beurteilung
- Konkurrentenklagen
- Disziplinarverfahren
- Beamtenversorgungsrecht
- Dienstunfall
- Dienstbeschädigung
- Dienstunfähigkeit
- amtsangemessene Beschäftigung
- Abordnungen und Versetzungen
- Besoldungsrecht (z.B. Rückforderung von Bezügen)
- Schwerbehinderung
- Beamtenrecht der Postnachfolgeunternehmen - Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG)
- Soldatenrecht/Wehrrecht
Schadensersatz (Amtshaftung)
- Verspätete Bewilligung von Leistungen
- fehlerhafte Rentenbescheide, falsche Rentenauskünfte
Sozialversicherungsrecht
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Scheinselbständigkeit
- Statusklärung
- Begleitung von Betriebsprüfungen
Schwerbehindertenrecht
Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldverfahren wegen
- Schwarzarbeit
- Scheinselbstständigkeit
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)