LASIK - Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung

Soziales und Sozialversicherung
05.02.20091423 Mal gelesen

Bei diesem seit 1990 angewandten Laser-Verfahren erfolgt eine Hornhautkorrektur, welche das rasche Erreichen eines guten Sehvermögens, insbesondere bei Patienten mit einer höheren Dioptrienzahl, gewährleistet. Oft jedoch verweigern die Privaten Krankenversicherer die Kostenübernahme. Aus unserer Sicht zu Unrecht. Die Krankenversicherer verweisen die versicherten Patienten auf andere Formen der Heilbehandlung bzw. die Benutzung von Hilfsmitteln zur Korrektur der Fehlsichtigkeit. Oft wird mit vorgeblich zu berücksichtigenden Kostengesichtspunkten argumentiert. Dem Versicherten wird hierzu erklärt, es gäbe jedenfalls kostengünstigere Behandlungsalternativen, insbesondere das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen, welche er auszuschöpfen verpflichtet sei.

Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich, es ist jedoch eine deutliche Tendenz zur Kostenverpflichtung der Privaten Krankenversicherer zu erwarten. Der BGH hat bislang (noch) kein richtungsweisendes Urteil formuliert. Jedoch haben sowohl Amts- als auch die höheren Gerichte (so u.a. Landgericht Dortmund, Urteil vom 05.Oktober 2006) bereits mehrfach Entscheidungen zu Gunsten der privat Krankenversicherten getroffen, die Versicherer zur Kostenübernahme verpflichtet und sich dabei gegen die Begründungen aus den ablehnenden Entscheidungen der Landgerichte München (VersR 2005, S. 394) und Köln (NJW-RR 2006, S. 1409) ausgesprochen. Dabei haben die Richter die medizinische Notwendigkeit der LASIK-Methode generell bejaht und auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen hingewiesen, wonach eine Ablehnung aus Kostengründen oder wegen vorgeblich unsicheren Behandlungserfolges grundsätzlich nicht möglich sein kann. Spätestens nämlich seit der sog. alpha-Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2003 ist die Frage unbeachtlich, welche der verschiedenen gleichwertigen Heil- und Hilfsmittel am kostengünstigsten sind.

Sollte Ihnen die Private Krankenversicherung die Kostenübernahme verweigern, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere versicherungsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälte und lassen Sie Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten einer Klage überprüfen. Rechtsschutzversicherer erstatten die Kosten, welchen durch unsere anwaltliche Beratung und eine spätere Vertretung entstehen.

Rechtsanwältin Arendt-Boellert
Laux Rechtsanwälte