Verbraucher bzw. Schuldner sollten keinesfalls auf Inkasso-Schreiben hin zahlen, sondern zunächst prüfen, ob die behauptete Forderung überhaupt noch besteht.
Häufig fordern Banken Vorfälligkeitsentschädigungen, obwohl sie hierzu nicht berechtigt sind. Darlehensnehmer können in vielen Fällen die Zahlung verweigern.
Die aktuelle Situation wirft die Frage auf, inwieweit betroffenen Betrieben neben den gewährten Zuschüssen und Krediten ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.