Alles wird teurer.
Die Inflation steigt. Die Verbraucherpreise steigen ebenfalls. Das lässt den Verbraucherpreisindex anschwellen.
Vermieter von Funktürmen, Funkmasten oder Antennenstandorten, haben in den, meist auf 25 - 30 Jahren geschlossenen Mietverträgen regelmässig die im Rechtsverkehr übliche Indexmietklausel eingeschlossen
Allein in den letzten zehn Jahren, sofern bislang keine Mieterhöhung erfolgte, müssen Mietergesellschaften bei einem Mietpreis von 2.500 €/p.a., mit ca. 530,- € Preiserhöhung rechnen. Bei einer Miete von ursprünglich 5000 € 2012 stehen bereits heute, 2022, 6,060,-€/ p.a.auf der Uhr.
Indexmiete
Grundsätzlich wird über dieses Thema bereits in den Medien berichtet. Institutionelle Vermieter werden regelmäßig den Vertragsinhalt ihrer Mietverträge sich bewusst machen und Optimierungsmöglichkeiten nicht ungenutzt lassen.
Allerdings gibt es viele private Vermieter, insbesondere solche, die nicht viele Objekte vermieten, die den Inhalt ihres Mietvertrages nicht parat haben. Gerade die Vermieter und Verpächter von Funkmasten und Antennenstandorten haben den vor zig Jahren geschlossenen Miet- oder Pachtvertrag regelnmäßig in den Einzelheiten nicht mehr vor Augen.
Die Letztgenannten gehören, neben ihrer Eigenschaft als Vermieter, selbstredend auch zu den Verbrauchern. D. h. auch für diese Vermieter ist das Leben teurer geworden.
Mietvertrag überprüfen
Funkmastenvermieter tun also gut daran, ihre Verträge dahingehend zu überprüfen, ob sich in ihnen Indexklauseln befinden. Sodann gilt es zu prüfen, ob und wenn ja wann, in den letzten Jahren Mieterhöhungen erfolgten.
Welcher Spielraum dann für eine vertraglich vorgesehene einseitig dem Mieter aufgebbare Mieterhöhung besteht, klärt mit Ihnen der versierte Rechtsanwalt gerne im Rahmen einer Beratung.