Pachtrecht

Pachtrecht

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit. Her gleich sie zunächst der Miete. Ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass mit der Pacht die Möglichkeit eingeräumt wird Früchte zu ziehen. Für die meisten Pachtverträge treten neben den zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch öffentlich-/privatrechtlich-gemischte Gesetze hinzu, wie das Bundeskleingartengesetz bei der Pacht von Kleingärten, das Bundesjagdgesetz bei der Pacht einer Jagd oder die Fischereigesetze der Länder bei der Fischereipacht. Dem Pachtvertrag sehr ähnlich ist der der sog. Franchisevertrag.

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