Mieterhöhung wegen Modernisierung-Greift für mich die Mietpreisbremse?

Mietpreisbremse: Mieterhöhung wegen Modernisierung und Neuvermietung
08.04.2023123 Mal gelesen
Schutz vor ungerechtfertigter Mieterhöhung wegen Modernisierung. Wir setzen Ihre Rechte durch Mietpreisbremse Berlin & Neuvermietung durch. Kontakt aufnehmen!

Mieterhöhung wegen Modernisierung? Wann Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich vorliegen.

Wie man sich vor "Mieterhöhung wegen Modernisierung" als Mieter schützen kann

Seit Einführung der Mietpreisbremse versuchen einige Vermieter  diese zu umgehen, indem unter dem Deckmantel von Modernisierungsarbeiten Mieterhöhungen durchgesetzt werden sollen. Wann eine Mieterhöhung bei Modernisierung tatsächlich rechtens ist, ist allerdings im Einzelfall zu prüfen und genügt oftmals nicht die gesetzlichen Voraussetzungen. 

 

Mietpreisbremse Neuvermietung

Seit 2015 gibt es in Deutschland die Mietpreisbremse, die dazu beitragen soll, angespannte Wohnungsmärkte für Mieter bezahlbar zu halten. Dadurch sollen Mieter vor stets steigenden Mieten bei der Neuvermietung von Wohnraum geschützt sein. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen die Mieten höchstens um 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, die mittels eines regelmäßig aktualisierten Mietspiegels durch die Gemeinden festgelegt werden kann. 


Vermieter müssen neuen Mietern die Höhe der Vormiete aufzeigen und ausdrücklich auf eine Mietpreisbremse aufmerksam machen. Es gibt geregelte Ausnahmen, die eine höhere Miete rechtfertigen können, wie im Falle von Modernisierungsmaßnahmen. Hier muss jedoch genau geprüft werden, ob eine solche tatsächlich vorliegt. 

 

Mieterhöhung wegen Modernisierung - Urteil des Bundesgerichtshofs 

Auf Grundlage des gesetzlichen Ausnahmetatbestands der Modernisierung versuchen Vermieter der Mietpreisbremse zu entgehen. Eine Mieterhöhung kann bei umfassenden Modernisierungen der Mietwohnung laut Gesetz zulässig sein. Ob es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt, wird im Einzelfall vom Gericht abgewogen. 

 

Der BGH hält eine Mieterhöhung wegen Modernisierung für rechtens, wenn die Modernisierung einen Umfang aufweist, der eine Gleichstellung mit einem Neubau rechtfertigt. Verlangt wird einerseits ein wesentlicher Bauaufwand von mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen finanziellen Aufwands. Reine Erhaltungsmaßnahmen gehören nicht dazu und werden abgezogen. 

Andererseits muss die Mietwohnung qualitative Veränderungen aufweisen, die denen eines Neubaus in wesentlichen Teilen entspricht. Wesentliche Bereiche können betroffen sein, bei Heizungen, Fenster, Fußböden, Sanitär und Elektroinstallationen. 

 

Es ist genau zu prüfen, ob es sich bei den vorgenommenen Arbeiten wirklich um Modernisierungen handelt und ob Instandhaltungskosten berücksichtigt und abgezogen worden sind. Beide Voraussetzungen kommt gleiches Gewicht zu, wobei regionale Unterschiede auch eine Rolle spielen können. 

 

Betroffen von Mieterhöhung wegen Modernisierung?

Klassische Reparaturarbeiten zählen nicht bereits als Modernisierungsmaßnahme an der Mietwohnung. Es ist genau zu untersuchen, wie die Kostenaufstellung erstellt worden ist. Instandhaltungsarbeiten müssen abgezogen werden und auch auf eine wesentliche qualitative Veränderung muss entstanden sein. Um ein Drittel der Neubaukosten zu erreichen, werden von Wohnungsgesellschaften gerne auch fiktive Architektenkosten angeführt und tatsächlich gezahlte Preise sind nicht mehr nachvollziehbar. Eine "Mieterhöhung wegen Modernisierung" ist des Öfteren nicht rechtens, da sie nicht den Voraussetzungen einer tatsächlichen Modernisierung entspricht. Genau hinzuschauen kann sich an dieser Stelle lohnen, damit Ihre Rechte nicht umgangen werden. 

 

Wir setzen Ihre Rechte durch! Mietpreisbremse Neuvermietung oder Modernisierung.

Sie wissen nicht, ob ihre Mieterhöhung rechtens ist oder ihr Vermieter weigert sich, die Mietpreisbremse einzuhalten? Wir helfen Ihnen weiter! Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

Quellen zum Thema Mietpreisbremse

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VIII ZR 369/18&nr=114592 

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-umfassende-modernisierung-im-sinne-der-mietpreisbremse_258_536682.html 

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/mietpreisbremse/92-miethoehe-neuvermietung.html 

https://conny.de/miete/mietpreisbremse/modernisierungs-tricks 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mietpreisbremse-mieterhoehung-wegen-modernisierung

Beitrag ARD: "Höhere Mieten auch dank Mietpreisbremse"

https://www.youtube.com/watch?v=4FzJHxxWcpw 

 

Foto von Milivoj Kuhar gefunden auf Unsplash