Wie oft darf die Miete erhöht werden? - Die Vermieterperspektive 2023

Mieterhöhung Fristen 2023
31.08.202393 Mal gelesen
Vermieter aufgepasst: Wie oft darf die Miete erhöht werden? Lesen Sie mehr über die Mieterhöhung Fristen. Hier das Muster Mieterhöhungsschreiben herunterladen.

Mieterhöhung aus Sicht eines Vermieters

Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Mieterhöhung rechtens ist und was Vermieter bei der Mieterhöhung einhalten müssen. 

 

 

Wie oft darf die Miete erhöht werden? 

Liegen die Voraussetzungen vor, können Vermieter die Miete erhöhen. 

 

Folgende Tatbestandsvoraussetzungen können eine Mieterhöhung rechtfertigen: 

 

  1. Die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

     

  2. Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen (Siehe hierzu Artikel zu Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mietpreisbremse-mieterhoehung-wegen-modernisierung)

     

  3. Mieterhöhung gemäß Staffel- oder Indexmietvertrag

 

Hierfür muss der Vermieter seinen Mieter schriftlich durch ein Mieterhöhungsschreiben in Kenntnis setzen und in dem begründet wird, warum es zu einer Mieterhöhung kommt. Wie oft dies möglich ist und welche Fristen einzuhalten sind, kann unterschiedlich sein. 

 

 

Mieterhöhungsfristen

Nach dem Einzug kann der Vermieter nach Ablauf von 12 Monaten erstmalig eine Mieterhöhung ankündigen. Mieterhöhungsfristen können variieren, je nach Art der Mieterhöhung.

 

Erfolgt eine Mieterhöhung zwecks Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, kann der Mieter innerhalb von zwei Monaten zustimmen oder widersprechen. Möglicherweise muss ein Vermieter eine Zustimmungsklage anstreben. Kommt es zu einer Mieterhöhung, muss die Miete für ein Jahr gleich bleiben, bevor erneut eine Mieterhöhung angekündigt werden kann. Aufgrund der Bedenkzeit, die dem Mieter eingeräumt werden muss, kann eine Mieterhöhung ca. alle 15 Monate erfolgen.  

 

Bei einem Staffel- oder Indexmietvertrag müssen zwischen den einzelnen Mieterhöhungen 12 Monate liegen. Die Mieterhöhung wird wirksam zum übernächsten Monat nach Ankündigung. 

 

Voraussetzungen für Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen finden Sie in einem weiterführenden Artikel: 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mietpreisbremse-mieterhoehung-wegen-modernisierung

 

 

Mieterhöhungsschreiben

Das folgende Muster dient zur Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte halten Sie zuvor Rücksprache mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. 

 

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Mieterhöhungsschreiben 

 

Sehr geehrter Herr Mieter, sehr geehrte Frau Mieterin,

 

Sie bewohnen die Wohnung in der _____. 

Auf Grundlage von §§ ___ darf ich von Ihnen die Zustimmung zur Erhöhung der Miete verlangen. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt und es sind seit der letzten Mieterhöhung mehr als 15 Monate verstrichen.

Begründet wird die Mieterhöhung aufgrund des aktuellen Mietspiegels / Modernisierungsmaßnahmen / Anpassung der Indexmiete.

 

Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt zwischen ___ und __ Euro je Quadratmeter. Ihre Wohnung befindet sich innerhalb dieses Gebietes. Da Sie derzeit ___ Euro Nettokaltmiete zahlen, entspricht dies nicht mehr der ortsüblichen Vergleichsmiete. 

 

Daher bitte ich Sie, einer Erhöhung der Nettokaltmiete in Höhe von ____ Euro zuzustimmen. Die von mir geforderte Mieterhöhung befindet sich im Rahmen der Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 BGB

 

Senden Sie Ihre schriftliche Zustimmungserklärung bis zum _____ unterschrieben an mich zurück. Alternativ können Sie ohne Weiteres zum genannten Termin die neue Miete wie gewohnt überweisen. Die neue erhöhte Miete wird fällig ab dem ______.

 

Insgesamt beträgt die Miete inklusive Nebenkostenzahlungen ab dem ___ ____ Euro.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Vermieter/in

 

Unterschrift

 

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Mieterhöhung rechtlich sicher durchsetzen! 

Beim Durchsetzen Ihrer Mieterhöhung helfen wir Ihnen weiter! Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

 

Quellen

https://mieterengel.de/mieterhoehung-frist/

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/mieterhoehungsschreiben-fristen