Smarthome Datenschutz 2023: Smarthome Vermieter aufgepasst

Smarthome Mietwohung und Datenschutz: Förderung für Vermieter 2023
19.05.202330 Mal gelesen
Fördermittel für Smarthome-Vermieter sind via BAFA erhältlich. Im Mietvertrag muss zudem der Datenschutz und dessen Absicherung im Smarthome beachtet werden.

Smarthome Datenschutz: Smarthome Vermieter aufgepasst

Überblick für Vermieter beim Ausbau einer Smarthome Mietwohnung 

Durch die Verknüpfung von Haushaltsgeräten und Steuerungseinheiten können Häuser und Wohnungen energieeffizienter und vor allem komfortabler gestaltet werden. Welche Fördermaßnahmen bestehen und was datenschutzrechtlich bei dem Ausbau von Smarthomes zu beachten ist, zeigt folgender Überblick:

 

Was bei einer Smarthome Mietwohnung zu beachten ist

Ein Smarthome ist ein vernetztes Wohnungskonzept, das eine zentralisierte Steuerung von Haushaltsgeräten, Heizungen, Sicherheitssystemen und Beleuchtung unter anderem ermöglicht. Dafür werden Sensoren und Automatisierungstechnologien eingebaut. Durch den Ausbau einer Wohnung oder eines Hauses zu einem Smarthome können Energieeinsparungen erfolgen, erhöhte Sicherheit gegen Einbrüche und Schäden gewährleistet und darüber hinaus mehr Komfort geboten werden. 

 

Smarthome Vermieter müssen allerdings auch Vorschriften zum Datenschutzrecht berücksichtigen, soweit durch das Smarthome personenbezogene Daten erhoben und 

verarbeitet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Ausbau von Smarthome Systemen und den Schutz von Daten. Smarthome Vermietern wird ermöglicht, ihre Wohnungen auf den neusten Stand der Technik zu bringen und gleichzeitig Energiekosten zu sparen.

 

Förderung Smarthome BAFA

Förderfähig ist der Ausbau, sofern es der Energieeffizienz beiträgt. Auch lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz Experten bezuschussen. Bei der Antragstellung unterstützen und beraten wir Sie gerne.

 

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden unter anderem gefördert:

 

  • elektronische Heizkörperthermostate 
  • Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik 
  • intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten
  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieverbräuchen
  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
  • Wohnungsdisplay zur Anzeige von aktuellen Daten der Heiz- und Elektroenergie
  • Integration von Luftqualitätssensoren
  • elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler 
  •  

Smarthome Datenschutz 

Der Datenschutz darf beim Ausbau einer Smarthome Mietwohnung nicht unterschätzt werden, da durch das Smarthome System (auch unwissentlich) auch personenbezogene Daten erhoben werden könnten. Smarthome Vermieter müssen genau nachsehen, welche Art von Daten durch das System erhoben werden.

 

Die Auswertung von Daten ist grundsätzlich möglich, sofern die Anforderungen des Datenschutzrechts beachtet und die Nutzungsbefugnis der Daten vertraglich abgesichert ist. Möglicherweise muss der Smarthome Vermieter den Mietvertrag nachträglich anpassen, damit die Smarthome Mietwohnung allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Regelmäßig wird die Einwilligung des Mieters vonnöten sein. Bei einer Vertragsanpassung ist rechtliche Beratung ratsam.  

 

Rechtsberatung Smarthome, Förderung und Datenschutz

Bei der Förderung von Smarthome Mietwohnungen helfen wir Ihnen weiter! Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

 

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

 

Quellen

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html 

 

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/was-ist-ein-smart-home/smart-home-vorteile-und-datenschutzbedenken_260_523684.html 

 

https://www.energie-fachberater.de/strom-solar/smarthome-haustechnik/kfw-foerderung-fuer-das-smarthome.php 

 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/baurecht-immobilienrecht-mietrecht/smart-home-mietwohnung-datenschutz-foerderung