Mietrecht

Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter und Mieter. Hierbei werden die einzelnen Rechte und Pflichten festgelegt. So muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass die Mietsache sich immer im vertragsgemäßen Zustand befindet, während der Mieter Mängel o.ä. dem Vermieter anzeigen muss. Das allgemeine Mietrecht gilt nicht nur für Wohnraummieten, sondern für jegliche Sachgegenstände (§90 BGB). Für die Wohnraummiete gelten, neben den allgemeinen Vorschriften Sonderregelungen, welche sich in den §§ 549 ff. BGB wiederfinden.

Fachartikel zum Thema: Mietrecht