Wohnraummietrecht

Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht gehört zum besonderen Teil des Mietrechts. Grundsätzliche sind die allgemeinen Vorschriften anwendbar. Im Hinblick auf die essentielle Notwendigkeit eines Wohnraumes und der grundsätzlich unterlegenden Stellung des Mieters sind zusätzliche Schutzvorschriften erforderlich. Solche haben sich in den §§ 549 ff. BGB wieder gefunden. Insbesondere werden hier Sonderregelungen bezüglich der Schriftform und die Miethöhe getroffen. Aktuell steht die sogenannte „Mietpreisbreme“ unter scharfer Kritik. Die Intention des Gesetzgebers, den Markt der Wohnraummiete zum Schutz der Mieter zu gestalten, scheint mangels konsequenter Durchsetzung misslungen zu sein und bedarf einer Überarbeitung.

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