Maklerrecht

Maklerrecht

Wer eine Wohnung zur Miete sucht, muss häufig nicht nur eine Kaution hinterlegen, sondern auch noch Maklergebühren zahlen. Bis zu zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer kann die Maklercourtage umfassen. In dem sogenannten Mietrechtsnovellierungsgesetz wird das „Bestellerprinzip“ im Maklerrecht gestärkt. Das heißt, nur wer zukünftig einen Makler bestellt, muss diesen auch bezahlen.

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