Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks, durch Teilungserklärung, das Eigentum an den einzelnen Wohnungen. Das Eigentumsrecht wird in dabei nach § 1 WEG in Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum unterschieden. Für einen solchen Status ist ein Antrag und die Eintragung ins Wohnungsgrundbuch notwendig.

Fachartikel zum Thema: Wohnungseigentumsrecht