Rechtsschutzversicherungsrecht

Rechtsschutzversicherungsrecht

Ein Rechtsstreit ist immer mit Kostenverbunden. Denn es sind nicht nur die Prozesskosten, die gezahlt werden müssen. Der Sie vertretende Rechtsanwalt erwartet ebenfalls sein Honorar. Unter Umständen muss zusätzlich noch ein Gutachter bestellt werden. Auch bei Streitigkeiten, welche nicht vor Gericht ausgetragen werden, können aufgrund ihrer Langwierigkeit, hohe Rechnungen verursachen. Haben Sie eine entsprechende Rechtschutzversicherung übernimmt diese grundsätzlich alle mit dem Rechtstreit verbundene Kosten. Aber auch mit einer solchen können Sie in Rechtsstreitigkeiten geraten. Hier sind dann zum einen das Versicherungsrecht und zum anderem die vereinbarten Vertragsbestimmungen für die Konfliktlösung entscheiden.

Fachartikel zum Thema: Rechtsschutzversicherungsrecht