Beitragserhöhung der PKV? Jetzt Krankenkassenbeiträge erstatten lassen

PKV-Beitragserstattung
23.11.2021571 Mal gelesen
Vor 2018 haben private Krankenversicherungen die Beiträge erhöht, diese Erhöhung aber nicht begründet. Versicherte können Beiträge daher anteilig zurückfordern.

Dass private Krankenversicherungen (PKV) die Beiträge ihrer Versicherten regelmäßig erhöhen, ist bekannt. Allerdings müssen diese Erhöhungen ausreichend begründet werden. Das schreibt § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. An diese Vorgabe haben sich aber viele Versicherungen nicht gehalten - darunter auch große Versicherer wie Allianz, AXA, Debeka, HUK-Coburg oder Barmenia. Diese Praxis haben bereits diverse deutsche Land- und Oberlandesgerichte bemängelt und die jeweilige PKV dazu verurteilt, die unrechtmäßig eingezogenen Erhöhungen wieder an den Versicherten zu erstatten.

BGH: Beitragserhöhungen müssen begründet sein

Auch Deutschlands oberstes Zivilgericht - der Bundesgerichtshof (BGH) - hat sich mit den PKV-Beitragserhöhungen beschäftigt. In seinem Urteil aus Dezember 2020 erklärt der BGH, dass ein Standardschreiben zur Beitragserhöhung nicht ausreicht (Aktenzeichen IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Eine fehlende Begründung der neuen, teureren Monatsbeiträge führt daher zum Anspruch auf Erstattung dieser zu viel bezahlten Beiträge - zuzüglich Zinsen. Mithilfe dieses BGH-Urteils holen sich viele Verbraucher ihre Versicherungsbeiträge anteilig zurück. Dabei ergeben sich Summen in bis zu fünfstelliger Höhe.

Neben der mangelhaften formellen Begründung gibt es auch einen materiellen Fehler, der bei vielen PKV-Beitragserhöhungen zu finden ist: Es wurde zwar ein Grund für die Erhöhung angegeben, doch der trifft gar nicht zu. Nach einer anwaltlichen Prüfung der Versicherungsunterlagen und der Schreiben zu den Beitragserhöhungen lässt sich dieser materielle Fehler feststellen, sodass auch diese zu viel gezahlten Beiträge zurückgeholt werden können.

PKV-Beitragserhöhung: Mängel bei fast allen Versicherern zu finden

Die genannten Fehler haben diverse private Krankenversicherungen bei ihren Beitragserhöhungen gemacht. Unter anderem gegen die folgenden Versicherer können Rückerstattungsansprüche geltend gemacht werden:

  • Allianz
  • AXA/DBV
  • Barmenia
  • Bayerische Beamtenkasse
  • Debeka
  • DKV
  • Generali/Central
  • Gothaer
  • Hallesche
  • HUK-Coburg
  • INTER
  • Landeskrankenhilfe (LKH)
  • LVM
  • Münchener Verein
  • Nürnberger Krankenversicherung
  • SDK Süddeutsche
  • Signal Iduna/Deutscher Ring
  • uniVersa

Die Fehler in den Begründungen sind bei Beitragserhöhungen aus den Jahren 2018 und früher zu finden. Nach 2018 haben die Versicherer die neuen Beiträge in der Regel korrekt begründet. Aber: Obwohl sie ihren Fehler korrigiert haben, gilt diese sogenannte Heilung nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft, so der BGH (Aktenzeichen IV ZR 36/20). Versicherte müssen sich im Übrigen keine Sorgen über einen möglichen Ausschluss aus der Versicherung machen. Die PKV hat nicht das Recht, ihnen aufgrund der Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge den Versicherungsschutz zu kündigen. Die Versicherung darf den Versicherten also trotz der Forderung keine Nachteile bereiten.

Verjährung tritt Ende 2021 ein: Jetzt Ansprüche prüfen!

Wer von Beitragserhöhungen betroffen ist, die nicht ausreichend oder falsch begründet wurden, kann mindestens die zu viel gezahlten Beiträge der letzten drei Jahre zurückfordern. Beitragserhöhungen von 2018 lassen sich also noch erstatten - allerdings endet die dreijährige Verjährungsfrist Ende 2021. PKV-Versicherte sind daher gut beraten, wenn sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt wenden, der die Beitragserhöhungen der letzten Jahre prüft und die Erfolgsaussichten bewertet.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN prüft kostenfrei und unverbindlich die Schreiben zu Beitragserhöhungen diverser privater Krankenversicherungen. Liegen Mängel in der Begründung vor, kontaktieren wir Ihre PKV und reichen gegebenenfalls Klage bei Gericht ein. Wir empfehlen als Kanzlei, die sich dem Verbraucherschutz verpflichtet fühlt, die Übernahme der möglichen Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung. Aktuell müssen wir davon abraten, dass Verbraucher die Kosten in diesen Verfahren selbst tragen. Gern beraten wir Sie unverbindlich zum Prozesskostenrisiko und zu den Erfolgsaussichten. Nehmen Sie Kontakt über unser Formular zu uns auf und informieren Sie sich über Ihre Ansprüche!