Rechtswörterbuch

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Unfall

 Normen 

§ 8 SGB VII

§ 34 StVO

 Information 

Allgemein sind Unfälle zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder zu einem Sachschaden geführt hat.

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit.

 Siehe auch 

Arbeitsunfall

Arbeitsunfall - Berufskrankheit

Arbeitsunfall - Wegeunfall

Gesetzliche Unfallversicherung

Verkehrsunfall - Allgemein

Verkehrsunfall - Ausland - Ausländer

Verkehrsunfall - Kfz-Schaden

Verkehrsunfall - Personenschaden

Verkehrsunfall - Rechtsanwaltsgebühren

Prütting: Ersthelfer im Fokus des Haftungsrechts; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2022, 3465