Rechtsanwältin Martina Storbeck
Martina Storbeck arbeitet seit 1994 als Rechtsanwältin und seit über zwanzig Jahren in eigener Kanzlei. Im Jahr 2010 verlieh ihr die Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis, die besondere Berufsbezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen – Voraussetzung hierfür sind ein hohes Maß an beruflicher Praxis in familienrechtlichen Anliegen sowie die regelmäßige Fortbildung auf familienrechtswissenschaftlichem Niveau.
Neben dieser Spezialisierung auf dem Gebiet des Familien- und Eherechts berät und vertritt Rechtsanwältin Martina Storbeck ihre Mandantinnen und Mandanten auch in Anliegen des Erbrechts.
Kompetenz, Erfahrung und Vertrauen
Zu ihrem Mandanten, zu ihrer Mandantin ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, in dem der Mensch im Zentrum steht, gehört zu den besonderen Anliegen von Rechtsanwältin Martina Storbeck.
Dies gilt umso mehr, als ihre Profession – die Beratung in den oft sensiblen familien- und erbrechtlichen Fragen – ein Höchstmaß an Vertrauen und Sensibilität im Umgang auch mit schwierigen Lebenssituationen erfordern.
Zum Selbstverständnis von Rechtsanwältin Martina Storbeck zählt es, jedem Mandanten, jeder Mandantin persönlich zur Seite zu stehen und das juristische Anliegen ebenso umfassend wie zügig zu einer Lösung zu führen.
Fachanwältin für Familienrecht in Berlin
Sind die Verhältnisse in der Familie aus dem Gleichgewicht geraten, hat eine umfassende, persönliche und sensible Beratung besonderes Gewicht.
Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Martina Storbeck ihre Mandantin, ihren Mandanten insbesondere zu den persönlichen und rechtlichen Aspekten der Ehescheidung, zu Fragen des Kindesunterhalts, Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts sowie zum Recht der elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht.
Insbesondere wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, strebt Martina Storbeck die einvernehmliche Klärung der Verhältnisse – etwa des Zugewinnausgleichs und der gemeinsamen Vermögensgegenstände – im Rahmen einer Trennungsfolgenvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung an. Erscheint es jedoch aussichtslos, in der Trennung von Ehe, Lebenspartnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu einer gütlichen Einigung zu kommen, vertritt Rechtsanwältin Storbeck das Anliegen ihres Mandanten, ihrer Mandantin selbstverständlich couragiert und zielführend in der gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzung.
Zu den weiteren Aufgaben, die Rechtsanwältin Martina Storbeck in ihrer familienrechtlichen Praxis übernimmt, zählen unter anderem die Beratung im Zusammenhang mit Eheverträgen, einschließlich der Gestaltung der entsprechenden Dokumente, sowie die Vertretung in Fragen der Vaterschaftsanfechtung.
Kinder und Schwiegerkinder von betagten Menschen sehen sich regelmäßig den Auskunfts- und Regressansprüchen von Sozialbehörden ausgesetzt, wenn ihre pflegebedürftigen Eltern/Schwiegereltern die Pflegekosten nicht mehr allein aus Vermögen und Versicherungsleistungen aufbringen können. Rechtsanwältin Martina Storbeck klärt ihre Mandantinnen und Mandanten über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts auf und unterstützt sie darin, eine für beide Generationen tragfähige Lösung zu finden.
Im Erbrecht anwaltlich gut beraten und vertreten
Rechtsanwältin Martina Storbeck berät umfassend in den rechtlichen und persönlichen Fragen der Vorsorge – mit Blick auf das Alter und jene Dinge, die dann klug geregelt sein wollen.
Hierzu zählt zunächst die familienrechtliche Beratung zu den Vollmachten, die beispielsweise Kindern oder Lebensgefährten erteilt werden können. Eine so sensible Angelegenheit wie etwa eine Pflegevollmacht sollte nicht einem Vordruck aus dem Schreibwarengeschäft anvertraut werden.
Weiterhin berät Rechtsanwältin Martina Storbeck vor Eintritt des Erbfalls zu den verschiedenen Möglichkeiten, in rechtssicherer Form über das Vermögen zu verfügen, insbesondere im Rahmen eines Testaments, eines Erbvertrags oder in Form einer Schenkung.
Zur erbrechtlichen Praxis von Rechtsanwältin Martina Storbeck gehören weiterhin die Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten beziehungsweise Vermächtnisnehmern über ihre Ansprüche sowie ihre Vertretung, soweit erforderlich in der gerichtlichen Auseinandersetzung um das Erbe.