Markenrecht: Adidas vs. Black Lives Matter

Markenrecht
01.04.202354 Mal gelesen
Im Markenrechtsstreit gegen das Streifendesign der Black Lives Matter Global Network Foundation zieht der Sportartikelhersteller seinen Widerspruch zurück.

Einen erneuten Rassismus-Vorwurf wollte das Unternehmen möglicherweise umgehen. 

 

Adidas begründete Widerspruch mit Verwechslungsgefahr 

 

Black Lives Matter hat mit seiner Anti-Rassismus-Bewegung viel mediale Aufmerksamkeit, nicht nur in den USA, geerntet. Die Stiftung Black Lives Matter Global Network Foundation war 2013 von den Urhebern der Bewegung gegründet worden und gilt als besonders einflussreich unter den Aktivisten. Im November 2020 hatte die Stiftung auch ihr Markendesign angemeldet. Dieses besteht aus drei gelben Streifen unter dem Schriftzug von Black Lives Matter. 

Genau an diesem Streifendesign störte sich der deutsche Sportartikelhersteller Adidas und legte gegen die Markenanmeldung beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt Widerspruch ein. Begründet wurde der Schritt mit der Verwechslungsgefahr mit der seit 1952 bestehenden berühmten Drei-Streifen-Marke von Adidas. 

 

Kehrtwende bei Adidas 

 

Doch nur zwei Tage später zog der Konzern seinen Widerspruch gegen die Markenanmeldung wieder zurück. Grund dafür könnte das zuletzt wegen Rassismus-Vorwürfen lädierte Image des Sportartikelherstellers sein. Ein Widerspruch gegen die Markenanmeldung von Black Lives Matter könnte mit Kritik an den Zielsetzungen der Bewegung gleichgesetzt werden. Weiteren negativ-Schlagzeilen in Verbindung mit Rassismus-Vorwürfen wollte der Konzern möglicherweise entgegenwirken.

Dabei geht das Unternehmen normalerweise konsequent gegen mögliche Markenrechtsverletzungen vor. Allein seit 2008 reichte der Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach mehr als 90 Klagen ein und unterzeichnete mehr als 200 Vergleichsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Marke.

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