Markenrechtsverketzung von Parfümherstellern

Markenrecht
19.09.202324 Mal gelesen
Darf Aldi Luxusparfüm verkaufen?

Geht der Vertrieb eines Markenparfüms durch den Discounter Aldi mit einer Markenrechtsverletzung einher? Mit dieser hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 29.06.2023, I-20 U 278/20) jüngst zu beschäftigen.

Calvin Klein Parfüm beim Discounter 

Wer sich ein neues Markenparfüm kaufen möchte, der geht in der Regel in eine Parfümerie. Grund für den beschränkten Verkauf von Markenparfüm ist ein selektives Vertriebssystems, welches sicherstellen soll, dass nur solche Händler die Ware verkaufen, die den Anforderungen an Präsentation und Vertrieb der Hersteller entsprechen. Doch nicht selten kommen auch Discounter an originale Ware und wollen diese vertreiben. 

Liegt darin schon eine Markenrechtsverletzung der Parfümhersteller? Die Hersteller bejahen dies und verweisen auf das fehlende Luxusflair im Discounter. So auch jüngst im Streit um den Verkauf von Calvin Klein Parfüms durch Aldi Süd. Im Zweifel muss dann vor Gericht entschieden werden, ob ein Vertrieb untersagt werden kann. 

Parfüm neben Schlafanzügen und Zahnbürsten 

Der Parfümhersteller Coty war nämlich gerade nicht damit einverstanden, dass sein Markenparfüm, wenn auch nur als Aktionsverkauf, nun auch bei Aldi verkauft wurde. Das OLG Düsseldorf musste nun darüber entscheiden, ob dem Discounter ein Vertrieb untersagt werden kann. 

Dabei ist für die Frage einer Markenrechtsverletzung die Präsentation der Ware in den Geschäften von Aldi Süd entscheidend. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Parfüms zwar in aufgestellten Glaskästen, dennoch aber in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den übrigen Waren des Discounters auf Wühltischen ausgestellt gewesen seien. In einem Fall befanden sich auf den Tischen neben Multimedia-Geräten auch Zahnbürsten und Radios. Wie die Richter urteilten, fehle es bei dieser Warenpräsentation "an jeglicher Exklusivität, die dem Prestigecharakter der Marken gerecht" werde. Die Markenparfüms gingen in der Masse der anderen Discounter-Produkten unter. Dies rechtfertige auch die Annahme einer Markenrechtsverletzung. 

Nicht jeder Vertrieb begründet Markenrechtsverletzung 

Es komme also in jedem Einzelfall auf die genaue Präsentation und Verkauf der Ware an. Das Gericht zog dabei auch den Vergleich zum Vertrieb in Drogeriemärkten. Dort gebe es meist einen abgetrennten Parfümbereich, in dem diese ausgestellt würden, sodass die Vorgaben der Hersteller zur Präsentation der Ware eingehalten werden könnten. Dies sei aber im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben. Eine ausreichende Trennung zu den übrigen Waren von Aldi habe gerade nicht stattgefunden.  

Anders beurteilte das Gericht dagegen die Werbung für die Parfüms in einem Aldi-Prospekt mit "Geschenktipps zum Valentinstag". Die durchaus ansprechende Aufmachung entspreche der üblichen Aufmachung der Prospekte von Discountmärkten und sei daher nicht zu beanstanden. 

Weitere Informationen zum Markenrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markeneintragung.html