Auto-Leasingvertrag erfolgreich widerrufen

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
21.05.201931 Mal gelesen
Diesel-Fahrzeuge haben durch den Abgasskandal erheblich an Wert verloren. Das trifft auch Verbraucher, die ihr Fahrzeug geleast haben und denen der Wertverlust bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt wird.

"Einen Ausweg kann der Widerrufsjoker bieten. Nicht nur Kreditverträge zur Autofinanzierung lassen sich widerrufen, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde, sondern auch Leasingverträge", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Im Idealfall erhält der Verbraucher seine gezahlten Leasingraten zurück und muss für die gefahrenen Kilometer keinen Nutzungsersatz zahlen. So hat das Landgericht München aktuell entschieden.

In dem Fall vor dem LG München hatte der Verbraucher sein Fahrzeug bei der Sixt Leasing SE geleast und Jahre nach Abschluss den Widerruf des Leasingvertrags erklärt. Der Widerruf sei wirksam erfolgt, weil der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, entschied das LG München. Darüber hinaus habe die Leasinggesellschaft auch keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer, stellte das Gericht fest. Im Ergebnis heiß das, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgibt und seine Leasingraten zurückbekommt.

"Ob bei einem Autokreditvertrag oder einem Leasingvertrag - der Widerruf bietet eine interessante Möglichkeit den Wertverlust der Fahrzeuge durch den Abgasskandal zu umgehen. Auch beim Widerruf von Kreditverträgen zur Autofinanzierung haben diverse Gerichte bereits entschieden, dass der Widerruf noch möglich ist, wenn der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist besonders für Dieselfahrer interessant, um dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu umgehen. Grundsätzlich ist er aber ebenso bei Benzinern möglich. "Für den Widerruf spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt. Entscheidend ist nur, dass die finanzierende Bank bzw. Leasinggesellschaft fehlerhafte Informationen verwendet hat", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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