Widerruf PKW Leasingvertrag – Landgericht München verurteilt SIXT Leasing, Widerruf von Leasingverträgen möglich, Nutzungen sind nicht geschuldet

Leasingrecht
10.05.2019254 Mal gelesen
Die Kredit- und Leasing¬verträge fast aller Auto¬banken und Leasinggesellschaften sind fehler¬haft.

Die Kredit- und Leasing¬verträge fast aller Auto¬banken und Leasinggesellschaften sind fehler¬haft. Laut dem Landgericht in Berlin müssen Geschädigte nicht mal für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasing¬vertrag finanziert haben, können das Fahrzeug zurück¬geben und erhalten Anzahlung und Raten zurück. 


Landgericht München verurteilt SIXT Leasing:

Ein Kläger hat die Leasinggesellschaft SIXT Leasing SE  verklagt und gewonnen. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Das Unternehmen SIXT hat seinen Kunden rechtsfehlerhaft über das Verbraucherwiderrufsrecht informiert.  So sieht es das Landgericht München. Der Mandant kann nun sein geleastes Auto an SIXT zurückgeben und erhält alle gezahlten Raten der letzten vier Jahre zurück.  Damit ist der Verbraucher 4 Jahre lang kostenlos sein geleastes Fahrzeug gefahren. Der Autofahrer muss keinen Nutzungsersatz zahlen, sondern gibt das Fahrzeug einfach an die Leasinggesellschaft zurück. 

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 10.000 Gerichtsverfahren für Geschädigte des Abgasskandals führt, teilt mit: "Es handelt sich um ein weiteres Sensationsurteil im Widerruf von Autoverträgen. Nicht nur Kreditverträge, sondern auch Leasingverträge können durch Verbraucher widerrufen werden, wenn sich Fehler in den Verträgen finden. Dies ist  in vielen Fällen der Fall. Damit können sich Verbraucher lukrativ von ihren Verträgen nachträglich lösen."