Mandant
Gesetzlich nicht geregelt.
Bezeichnung für die Kunden der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe.
Bei dem zwischen dem Rechtsanwalt / Steuerberater etc. und dem Mandanten geschlossenem Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag in der Form des Geschäftsbesorgungsvertrages.
Bei der Frage, ob zwischen den Parteien ein Mandatsvertrag geschlossen wurde, ist auf den Rechtsbindungswillen abzustellen. Die Abgrenzung, ob den Erklärungen der Parteien ein Wille zur rechtlichen Bindung zu entnehmen ist oder die Parteien nur aufgrund einer außerrechtlichen Gefälligkeit handeln, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu bewerten.
Ob bei einer Partei ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die andere Partei unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen solchen Willen schließen musste. Dies ist anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des Verhaltens der Parteien zu ermitteln, wobei vor allem die wirtschaftliche sowie die rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, insbesondere für den Begünstigten, und die Interessenlage der Parteien heranzuziehen sind. Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen (BGH 18.12.2008 - IX ZR 12/05).
Die Vergütung hat sich nach den Vergütungsordnungen des jeweiligen Berufsstandes zu richten, eine Unterschreitung dieser Gebührensätze ist grundsätzlich unzulässig. Daneben ist es zulässig, eine über den jeweiligen Gebührensätzen liegende eigenständige Vergütungsvereinbarung beim Rechtsanwalt zu treffen.
Hinweis:
Zu den Voraussetzungen der Kündigung des Rechtsanwaltsvertrags bzw. dessen Auswirkungen auf den Vergütungsanspruchs siehe den Beitrag "Rechtsanwaltsvergütung".
Das OLG Köln hat festgestellt, dass ein Rechtsanwalt seinen Mandanten grundsätzlich auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinweisen muss. Nicht gefordert ist dabei jedoch der Hinweis auf einen bestimmten Prozessfinanzierer (OLG Köln 05.11.2018 - 5 U 33/18).
Zu den Voraussetzungen der Werbung um einen Mandaten siehe den Beitrag "Rechtsanwaltswerbung".