Rechtswörterbuch

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Mandant

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Bezeichnung für die Kunden der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe.

Bei dem zwischen dem Rechtsanwalt / Steuerberater etc. und dem Mandanten geschlossenem Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag in der Form des Geschäftsbesorgungsvertrages.

Bei der Frage, ob zwischen den Parteien ein Mandatsvertrag geschlossen wurde, ist auf den Rechtsbindungswillen abzustellen. Die Abgrenzung, ob den Erklärungen der Parteien ein Wille zur rechtlichen Bindung zu entnehmen ist oder die Parteien nur aufgrund einer außerrechtlichen Gefälligkeit handeln, ist anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu bewerten.

Ob bei einer Partei ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die andere Partei unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen solchen Willen schließen musste. Dies ist anhand objektiver Kriterien aufgrund der Erklärungen und des Verhaltens der Parteien zu ermitteln, wobei vor allem die wirtschaftliche sowie die rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, insbesondere für den Begünstigten, und die Interessenlage der Parteien heranzuziehen sind. Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen (BGH 18.12.2008 - IX ZR 12/05).

Die Vergütung hat sich nach den Vergütungsordnungen des jeweiligen Berufsstandes zu richten, eine Unterschreitung dieser Gebührensätze ist grundsätzlich unzulässig. Daneben ist es zulässig, eine über den jeweiligen Gebührensätzen liegende eigenständige Vergütungsvereinbarung beim Rechtsanwalt zu treffen.

Hinweis:

Zu den Voraussetzungen der Kündigung des Rechtsanwaltsvertrags bzw. dessen Auswirkungen auf den Vergütungsanspruchs siehe den Beitrag "Rechtsanwaltsvergütung".

Das OLG Köln hat festgestellt, dass ein Rechtsanwalt seinen Mandanten grundsätzlich auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinweisen muss. Nicht gefordert ist dabei jedoch der Hinweis auf einen bestimmten Prozessfinanzierer (OLG Köln 05.11.2018 - 5 U 33/18).

Zu den Voraussetzungen der Werbung um einen Mandaten siehe den Beitrag "Rechtsanwaltswerbung".

 Siehe auch 

Europäischer Rechtsanwalt

Fachanwalt

Inkasso

Prozessvollmacht

Rechtsanwaltshaftung

Rechtsanwaltsvergütung

BGH 05.02.2009 - IX ZR 6/06 (Beweislast des Mandanten für eine falsche Beratung)

Berners: Verjährungsbeginn bei Falschberatung. BGH entscheidet zugunsten der Mandanten. Mandant muss rechtliche Schlussfolgerungen ziehen können; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2014, 3027

Busmann: Der Umgang mit schwierigen Mandanten; Die Kanzlei - DK 2001, 25

Feiter: Geltendmachung eines Honoraranspruchs: Hilfe, der Mandant will nicht zahlen: Die gerichtliche Durchsetzung von Gebührenforderungen; Kanzleiführung Professionell - KP 2013, 191

Hansen: Kleiner Knigge für Rechtsanwälte: Umgang und Verhandlungen mit Mandanten; JuS-Magazin Heft 6, 15

Ignor: Der rechtliche Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant im Visier des Gesetzgebers; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 3403

Jungk: Vergleich geschlossen, Mandant unzufrieden? Neuere Rechtsprechung zur Beratung beim Vergleich; Anwaltsblatt - AnwBl 2001, 51