Ordnungsrecht

Ordnungsrecht

Das Ordnungsrecht regelt die Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei ist zwischen den speziellen gesetzlichen Regelungen, wie dem Versammlungsgesetz, der Gewerbeordnung oder dem Bauordnungsrecht zu differenzieren und den allgemeinen Vorschriften der Ordnungs- und Polizeibehörde. Das Ordnungsrecht, regelt unter welchen Voraussetzungen die Ordnungsbehörde zuständig ist, wie diese zu verfahren hat und wann eine ordnungsbehördliche Maßnahme rechtmäßig ist.

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