Umfang und Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht
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Robert-Joachim Wussow, Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
(Versr. 2002, 1337)
I. Einleitung
Die ärztliche Aufklärung ist als wesentlicher Bestandteil des ärztlichen Aufgabenbereiches1 erforderlich, damit der Patient eine zutreffende Vorstellung davon gewinnen kann, auf was er sich einläßt, wenn er in die ärztliche Behandlung, welche im Falle des operativen Eingriffs eine Körperverletzung i. S. v. § 823 I BGB darstellt, einwilligt.