Offene Vermögensfragen

Offene Vermögensfragen

Mit diesem Begriff wird die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind bezeichnet. Hierbei muss Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen sein. Im Zuge der  Wiedervereinigung hat die DDR mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen Vorschriften getroffen, die in der Regel eine Rückübertragung des enteigneten Vermögens vorsehen. In Fällen, in denen eine Rückübertragung nicht möglich ist, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor.

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